Source: OJ L, 2025/418, 24.3.2025

Current language: DE

Artikel 4 Für alle Mitarbeiter geltende Kriterien der Vergütungspolitik


Summary What does Article 4 of the RTS on remuneration policy say?

This article sets out the general quality criteria that remuneration policies must meet for all staff at issuers of asset-referenced tokens and e-money tokens.

It builds directly on the governance framework established in Article 3, translating high-level management responsibilities into concrete standards that the policies themselves must satisfy.

The criteria cover a broad range of principles, from alignment with token holders' interests and gender neutrality, to ESG risk management, conflict of interest avoidance, and transparency toward staff.

Important points:

  • Ensure your remuneration policies are aligned with the interests of token holders, your risk appetite, and ESG objectives, and do not create conflicts of interest.
  • Staff engaged in control functions must be remunerated based on the achievement of their own function's objectives, independently of the performance of the business areas they control.
  • Remuneration policies must be transparent and available to all staff at all times, covering fixed remuneration, the criteria for setting variable remuneration, and the award criteria used.

Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.

  1. Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token stellen sicher, dass ihre Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter die folgenden Kriterien erfüllt:

    1. Sie steht in Einklang mit den Rechten und Interessen der Inhaber von Token, um sicherzustellen, dass diese Inhaber fair behandelt werden und dass ihre Interessen durch die Vergütungspraktiken des Emittenten nicht beeinträchtigt werden,

    2. sie ist geschlechtsneutral und beruht auf dem Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 65 der Richtlinie 2013/36/EU,

    3. sie steht in Einklang mit den Zielen der Geschäfts- und Risikostrategie, einschließlich der risikobezogenen Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), der Unternehmenskultur und -werte, der Risikokultur und der Risikobereitschaft,

    4. sie bewirkt, dass Mitarbeiter in Kontrollfunktionen entsprechend der Erreichung der mit ihren Funktionen verbundenen Ziele vergütet werden, und zwar unabhängig von der Leistung der von ihnen kontrollierten Geschäftsbereiche,

    5. sie steht in Einklang mit dem Management von ESG-Risiken und schafft Anreize für die Kontrolle und Eindämmung der durch die Geschäftstätigkeit des Emittenten verursachten ESG-bezogenen Auswirkungen,

    6. sie schafft keine Interessenkonflikte oder Anreize, die Mitarbeiter dazu verleiten könnten, ihre eigenen Interessen oder die Interessen des Emittenten zum potenziellen Nachteil eines Inhabers von von ihnen ausgegebenen signifikanten Token zu begünstigen,

    7. sie fördert keine über die Risikobereitschaft des Emittenten hinausgehende Übernahme von Risiken,

    8. sie ist für die betroffenen Mitarbeiter jederzeit zugänglich,

    9. sie ist für alle Mitarbeiter transparent hinsichtlich der festen Vergütung sowie hinsichtlich der Verfahren und Kriterien für die Festlegung der variablen Vergütung und der angewandten Gewährungskriterien,

    10. sie ist klar formuliert, gut dokumentiert, transparent und verhältnismäßig in Bezug auf die Größe, interne Organisation und Art sowie in Bezug auf den Umfang und die Komplexität der Geschäftstätigkeiten des Emittenten.

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