Source: OJ L, 2025/1141, 10.6.2025

Current language: DE

Artikel 2 Interessenkonflikte, die für den Emittenten vermögenswertereferenzierter Token potenziell nachteilig sind


Summary What does Article 2 of the RTS on issuer conflicts of interest say?

This article provides the substantive content that issuers of asset-referenced tokens must capture within the conflict of interest policies and procedures required under Article 32(1) of MiCA (Regulation (EU) 2023/1114).

It maps out, in considerable detail, the specific situations and relationships involving connected persons that must be assessed when identifying conflicts detrimental to the issuer itself.

Beyond identifying those triggering circumstances, the article also imposes a heightened scrutiny requirement on token exchange and redemption transactions where the issuer is a party and the transaction is conducted on behalf of insiders — such as management body members, their close relatives, or entities in which they hold significant stakes.

Important points:

  • Identify and address all circumstances where a connected person's objectivity may be compromised, including economic interests, competing activities, hierarchical supervision by conflicting parties, and personal or professional relationships going back up to 3 years.
  • Assess whether conflicting third parties stand to make a financial gain at the issuer's expense, or have an interest in the outcome of the issuer's decisions that conflicts with the issuer's own interests.
  • Apply close scrutiny and monitoring to token exchange and redemption transactions where the issuer is a party and the transaction is carried out on behalf of management body members, authorised employees, their close family members, or related commercial entities.

Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.

    1. In den in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten, die für den Emittenten vermögenswertereferenzierter Token potenziell nachteilig sind, werden die Umstände präzisiert, die die Objektivität und Unparteilichkeit der verbundenen Personen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten und Zuständigkeiten direkt oder indirekt beeinträchtigen können. Diese Strategien und Verfahren berücksichtigen Situationen oder Beziehungen, in denen eine verbundene Person

      1. ein wirtschaftliches Interesse an einer Person, Einrichtung oder Organisation hat, deren Interessen mit denen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Token kollidieren;

      2. Aufgaben bei einer Person, Einrichtung oder Organisation ausübt, deren Interessen mit denen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Token kollidieren;

      3. hierarchisch von einer Person beaufsichtigt wird, deren Interessen mit denen des Emittenten oder der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token kollidieren;

      4. in einer persönlichen, beruflichen oder politischen Beziehung zu einer Person, Einrichtung oder Organisation steht, deren Interessen mit denen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Token kollidieren, oder innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Beurteilung in einer solchen Beziehung gestanden hat;

      5. Tätigkeiten im Wettbewerb mit denen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Token ausübt, einschließlich Tätigkeiten als Konsultant, Berater, Bevollmächtigter, Beauftragter, Drittdienstleister, Unterauftragnehmer oder sonstiger Lieferant einer Person, Einrichtung oder Organisation, die demselben Geschäft nachgeht wie der Emittent vermögenswertereferenzierter Token.

    1. In Bezug auf die in Absatz 1 genannten Szenarien berücksichtigen die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token, ob diese Personen, Einrichtungen oder Organisationen

      1. auf Kosten des Emittenten vermögenswertereferenzierter Token wahrscheinlich einen finanziellen Gewinn erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden;

      2. ein Interesse am Ergebnis einer ausgeübten Tätigkeit oder der sich aus einer Entscheidung des Emittenten vermögenswertereferenzierter Token ergebenden Wirkung haben und dieses Interesse mit den Interessen des Emittenten vermögenswertereferenzierter Token kollidiert.

    1. Bei der Ermittlung des in Absatz 1 Buchstabe a genannten wirtschaftlichen Interesses berücksichtigen die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token Situationen, in denen die verbundene Person, die ein Mitglied des Leitungsorgans oder Mitarbeiter des Emittenten ist,

      1. Eigentumsrechte und Token (einschließlich Governance-Token) hält oder Mitglied dieser Person, Einrichtung oder Organisation ist;

      2. sich bei dieser Person, Einrichtung oder Organisation in irgendeiner Art von Schuldverhältnis befindet;

      3. mit dieser Person, Einrichtung oder Organisation im Zusammenhang mit den unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallenden Tätigkeiten vertragliche Vereinbarungen in jeglicher Form geschlossen hat.

    1. Die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten stellen sicher, dass Transaktionen, die im Austausch vermögenswertereferenzierter Token, die vom Emittenten vermögenswertereferenzierter Token ausgegeben werden, gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte bestehen, einschließlich des Rücktauschs vermögenswertereferenzierter Token, einer genauen Prüfung und Überwachung in Bezug auf die Bedingungen unterliegen, unter denen sie abgeschlossen werden, wenn der Emittent eine der Parteien der Transaktion ist und die Transaktion im Namen einer der folgenden Personen erfolgt:

      1. eines Mitglieds des Leitungsorgans des Emittenten oder eines Mitarbeiters, der Verträge im Namen des Emittenten aushandeln oder unterzeichnen kann;

      2. einer Partei, die mit einer unter Buchstabe a genannten Person wie folgt verbunden ist:

        1. als Ehegatte, eingetragener Partner, Kind oder Elternteil;

        2. als Verwandter, der in den vorangegangenen fünf Jahren ab dem Datum der Transaktion mindestens ein Jahr lang mit dieser Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat;

        3. als gewerbliches Unternehmen, an dem eine unter Buchstabe a oder Buchstabe b Ziffern i und ii genannte Person eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder in dem die betreffenden Personen Inhaber von Schlüsselfunktionen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(6) sind, Führungspositionen bekleiden oder dem Leitungsorgan angehören;

      3. einer Person, bei der die unter den Buchstaben a oder b genannten Personen ein direktes oder indirektes wesentliches Interesse am Ausgang oder den Bedingungen der Transaktion haben, wobei das Interesse nicht in einer Gebühr oder Provision für die Abwicklung der Transaktion besteht.

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