Source: OJ L, 2025/1142, 10.6.2025

Current language: DE

Artikel 8 Zusätzliche Anforderungen bezüglich der Platzierung


Summary What does Article 8 of the RTS on CASP conflicts of interest say?

This article zooms in on a specific and particularly conflict-prone scenario: where a crypto-asset service provider is engaged in placing services.

Building on the broader conflict of interest framework established in earlier articles, it identifies the situations that are especially likely to generate conflicts in this context — such as when the provider also handles pricing, order execution, or research, or when it is placing crypto-assets issued by itself or a group entity.

It then requires providers to put internal arrangements in place that ring-fence these activities from one another, and to maintain a centralised procedure for tracking all placing operations.

Important points:

  • Establish internal arrangements to ensure that pricing decisions do not favour the provider's own interests, connected persons, or one client group at the expense of another.
  • Prevent staff serving investment clients from being directly involved in pricing or allocation decisions made for issuer clients.
  • Maintain a centralised procedure to identify and record all placing operations, including when the provider first became aware of them.

Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.

    1. Bei der Ermittlung der Arten von Interessenkonflikten, die entstehen, wenn der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen Platzierungsdienstleistungen erbringt, berücksichtigen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen unbeschadet des Artikels 79 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 folgende Situationen:

      1. Der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bietet auch Preisbildungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Kryptowerten an;

      2. der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bietet auch die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden und Forschungsleistungen an;

      3. der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen platziert Kryptowerte, bei denen er selbst oder ein Unternehmen seiner Gruppe der Emittent ist.

    1. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen interne Vorkehrungen treffen, umsetzen und aufrechterhalten, um Folgendes sicherzustellen:

      1. Die Preisbildung des Angebots darf die Interessen anderer Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder die eigenen Interessen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen nicht in einer Weise begünstigen, die mit den Interessen des Kunden des Emittenten in Konflikt stehen könnte;

      2. die Preisbildung des Angebots darf die Interessen der Kunden des Emittenten, die eigenen Interessen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder die Interessen einer verbundenen Person nicht in einer Weise begünstigen, die mit den Interessen anderer Kunden in Konflikt stehen könnte;

      3. es darf keine Situation entstehen, in der Personen, die für die Erbringung von Dienstleistungen für die Anlagekunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen verantwortlich sind oder entscheiden, welche Produkte in die Liste der vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen angebotenen oder empfohlenen Produkte aufgenommen werden sollten, direkt an Entscheidungen über die Preisgestaltung für den Kunden des Emittenten beteiligt sind;

      4. es darf keine Situation entstehen, in der Personen, die für die Erbringung von Dienstleistungen für die Anlagekunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen verantwortlich sind, direkt an Entscheidungen über Allokationsempfehlungen für den Kunden des Emittenten beteiligt sind;

      5. es dürfen keine Teilhaberrechte ohne vorherige Zustimmung des Anlagekunden ausgeübt werden.

    1. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen über ein zentralisiertes Verfahren verfügen, anhand dessen sie alle ihre Platzierungsgeschäfte ermitteln können, einschließlich des Datums, an dem der Kryptowerte-Dienstleister über potenzielle Platzierungsgeschäfte informiert wurde.

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