Source: OJ L, 2025/1125, 15.9.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
ART/EMT issuer
- RTS on ART issuer authorisation
Artikel 2 Geschäftsplan: Informationen über Geschäftsmodell, Strategie und Risikoprofil
Summary What does Article 2 of the RTS on ART issuer authorisation say?
This article sets out the detailed content requirements for the programme of operations that applicant issuers of asset-referenced tokens must include in their application for authorisation under MiCA (Regulation (EU) 2023/1114).
It is a substantive content article that directly implements Article 18(2)(d) of MiCA, translating the high-level requirement for a programme of operations into a granular list of what that programme must actually contain.
At its core, the article demands a comprehensive picture of the applicant issuer's business activities, the environment in which it will operate, and its overall strategy and risk assessment, all projected over a three-year horizon.
It also addresses the scenario where an authorised issuer delegates the distribution of tokens to third parties, making clear that regulatory responsibility stays with the issuer throughout.
Important points:
- Include a programme of operations in your authorisation application covering business activities, the competitive environment, strategy, and a risk assessment spanning three years from the grant of authorisation.
- The risk assessment must address a broad range of risks, including business, operational, ICT, cybersecurity, financial, third-party, and money laundering and terrorist financing risks.
- Where third parties are appointed to carry out the offer to the public or admission to trading of the token, include policies and procedures confirming that compliance responsibility under Title III of MiCA remains with the authorised issuer.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Für die Zwecke von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1114 muss der Zulassungsantrag einen Geschäftsplan enthalten, in dem das Geschäftsmodell, die Strategie und die Risikobewertung des antragstellenden Emittenten für die Dauer von drei Jahren nach Erteilung der Zulassung dargelegt sind.
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/1114 muss der in Absatz 1 genannte Geschäftsplan alle folgenden Angaben enthalten:
Informationen über die Geschäftstätigkeit des antragstellenden Emittenten, einschließlich:
der wesentlichen Merkmale des vermögenswertereferenzierten Token, für das die Zulassung beantragt wird, wozu alle der folgenden Angaben zählen:
Name und Art des vermögenswertereferenzierten Token, das der antragstellende Emittent ausgeben will und für das die Zulassung zum öffentlichen Angebot oder die Zulassung zum Handel beantragt wird;
die Angabe, ob die Zulassung für ein öffentliches Angebot oder die Zulassung des betreffenden vermögenswertereferenzierten Token zum Handel beantragt wird;
Beschreibung des Mechanismus, über den der vermögenswertereferenzierte Token ausgegeben wird, einschließlich der intelligenten Verträge zusammen mit einer Erläuterung ihrer Funktionsweise, der Zahlungsmethode für den Kauf des vermögenswertereferenzierten Token und der Vertriebskanäle, insbesondere der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Verkaufsaufträge ausführen, oder der Plattformen für den Umtausch von Kryptowerten;
falls der antragstellende Emittent eine Vereinbarung über den Vertrieb des vermögenswertereferenzierten Token geschlossen hat, Name und Kontaktdaten der Vertreiber und Beschreibung der Rollen, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten sowohl des Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token als auch der Vertreiber, einschließlich des für die Vereinbarung geltenden Rechts;
Beschreibung des Mechanismus, über den der vermögenswertereferenzierte Token rückgetauscht wird, gegebenenfalls einschließlich der Angabe, ob Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen an der Durchführung des Rücktauschs beteiligt sein werden;
das für die Validierung von Transaktionen verwendete Protokoll oder der Konsensmechanismus, einschließlich der Beschreibung der Merkmale der Wirksamkeit von Abrechnungen;
die Einzel- oder Mehrfach-Distributed-Ledger-Technologie (DLT), in der der vermögenswertereferenzierte Token ausgegeben wird, und die Interoperabilitätsbrücken zwischen diesen verschiedenen DTLs, die zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags verfügbar sind, wie im Whitepaper angegeben;
etwaiger bereits bestehender, ausstehender vermögenswertereferenzierter Token, E-Geld-Token, Kryptowerte oder sonstiger digitaler Vermögenswerte, die vom antragstellenden Emittenten ausgegeben werden, mit Angabe der entsprechenden ausstehenden Beträge, der Netzwerke und Märkte, in denen diese vertrieben und gehandelt werden, der Höhe, Zusammensetzung, Verwahrungsvereinbarungen und Verwahrstellen der entsprechenden Vermögensreserve oder gegebenenfalls der Sicherungsanforderungen für E-Geld-Token;
jeglicher sonstiger finanzieller und nichtfinanzieller Tätigkeiten, die der antragstellende Emittent ausübt und die er im Falle der Erteilung der Zulassung weiterhin ausüben will, sowie der Wechselwirkungen zwischen diesen Tätigkeiten, sofern vorhanden;
wenn der antragstellende Emittent einer Gruppe angehört, einer Übersicht über Organisation und Struktur dieser Gruppe, in der die Tätigkeiten der Unternehmen der Gruppe beschrieben und die Mutterunternehmen, Finanzholdinggesellschaften im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(9), gemischte Finanzholdinggesellschaften im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 21 der genannten Verordnung und Investmentholdinggesellschaften im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20a der genannten Verordnung innerhalb der Gruppe angegeben werden, sowie aller Zulassungen, Registrierungen oder sonstigen Lizenzen, die von einer zuständigen Behörde in der Finanzbranche erteilt wurden und von einem solchen Unternehmen der Gruppe oder vom antragstellenden Emittenten gehalten werden;
Beschreibung des Unternehmensumfelds, in dem der antragstellende Emittent tätig sein wird, mit Schwerpunkt auf dem Kryptowert- und dem Zahlungsverkehrssektor, einschließlich:
der führenden bestehenden Marktteilnehmer und der wichtigsten Wettbewerber;
der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmensumfelds und jeglicher damit verbundener potenzieller Risiken;
einer Analyse der Wettbewerbsposition des antragstellenden Emittenten auf dem Markt;
Beschreibung der allgemeinen Geschäftsstrategie des antragstellenden Emittenten und, falls der antragstellende Emittent einer Gruppe angehört, der Gesamtstrategie der Gruppe, einschließlich:
einer Erläuterung der strategischen Ziele;
der Angabe der wichtigsten wirtschaftlichen Triebkräfte;
der Angabe eines festgestellten Wettbewerbsvorteils, einschließlich etwaiger früherer Erfahrungen im digitalen Sektor, Größe und Skalierbarkeit des Geschäfts, DLT-Besonderheiten, einschließlich des vom Netzwerkeigentümer gewährten beschränkten oder unbeschränkten Zugangs zum Blockchain-Netzwerk oder der Verwaltungsvereinbarungen, der zugehörigen Validierungsprotokolle und Konsensmechanismen oder der geplanten Anzahl der Transaktionen pro Sekunde;
einer Beschreibung der Zielkunden, einschließlich Kleinanleger, Unternehmen, institutioneller Anleger, kleiner und mittlerer Unternehmen, öffentlicher Stellen, der Zielmärkte und der geografischen Verteilung, einschließlich der Liste der Aufnahmemitgliedstaaten gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe r der Verordnung (EU) 2023/1114;
einer Risikobewertung, die die tatsächlichen oder potenziellen Risiken abdeckt, denen das geplante Geschäft ausgesetzt sein kann, einschließlich:
geschäftlicher Risikofaktoren wie das Verfehlen des Mindestzielziels für die Zeichnung von vermögenswertereferenzierten Token, sofern vorgegeben;
des operationellen Risikos sowie der Betrugs-, IKT- und Cybersicherheitsrisiken;
finanzieller Risiken, einschließlich des Liquiditäts-, Markt- und Kreditrisikos;
der Risiken im Zusammenhang mit den signifikanten Drittanbietern;
inhärenter und Restrisiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, auch unter Berücksichtigung der Mechanismen und Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Rücktausch und dem Vertrieb des vermögenswertereferenzierten Token;
einer Matrix, die sich aus dem Zusammenspiel der Stärken, Schwächen, Chancen und Bedrohungen der Geschäftsstrategie ergibt.
Beabsichtigt der antragstellende Emittent, bei Erteilung der Zulassung andere Unternehmen schriftlich für das öffentliche Angebot oder die Zulassung des vermögenswertereferenzierten Token zum Handel zu bestellen, so umfasst der Zulassungsantrag für die Zwecke von Buchstabe a Ziffer i Nummer 4 Strategien und Verfahren, mit denen unter anderem klargestellt wird, dass die Verantwortung für die Einhaltung von Titel III der Verordnung (EU) 2023/1114 beim Emittenten eines vermögenswertereferenzierten Token verbleibt, dem die Zulassung erteilt wurde, und dass die betreffenden anderen Unternehmen den in Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2 der genannten Verordnung festgelegten Verhaltens- und Vermarktungsanforderungen unterliegen.
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Definition
DLT-Netzwerkknoten
(En. DLT network node)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Aufnahmemitgliedstaat
(En. host Member State)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
E-Geld-Institut
(En. electronic money institution)
Definition
Emittent
(En. issuer)
Definition
amtliche Währung
(En. official currency)
Definition
Herkunftsmitgliedstaat
(En. home Member State)
- bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;
- bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;
- bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;
- bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;
- bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;
- bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;
Definition
DLT
(En. distributed ledger technology)
Definition
vermögenswertereferenzierter Token
(En. asset-referenced token)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;
Definition
öffentliches Angebot
(En. offer to the public)
Definition
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Kleinanleger
(En. retail holder)
Definition
Kreditinstitut
(En. credit institution)
Definition
Kunde
(En. client)
Definition
Anbieter
(En. offeror)
Definition
Distributed Ledger
(En. distributed ledger)
Definition
Konsensmechanismus
(En. consensus mechanism)
Definition
E-Geld-Token
(En. electronic money token)
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