Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Basic legislative acts
- MiCA regulation
Artikel 68 Regelungen zur Unternehmensführung
Summary What does Article 68 of the MiCA regulation say?
This is a substantial governance and organisational requirements article directed at crypto-asset service providers (CASPs).
It covers a wide range of internal obligations, from the fitness and propriety of management body members and qualifying shareholders, through to operational continuity, anti-money laundering controls, data safeguarding, and record-keeping.
The article connects directly to the authorisation framework in Article 63, which lists failure to meet these requirements as grounds to refuse or withdraw authorisation.
It also explicitly cross-references the digital operational resilience requirements of Regulation (EU) 2022/2554 (DORA), meaning CASPs must satisfy both regimes in parallel for their ICT and business continuity obligations.
Important points:
- Ensure your management body members are of good repute, free from relevant criminal convictions, and collectively possess the knowledge, skills, and experience needed to perform their duties — and that they commit sufficient time to do so.
- Establish a business continuity policy that includes ICT continuity, response, and recovery plans, and maintain systems and procedures to safeguard the availability, authenticity, integrity, and confidentiality of data.
- Keep records of all services, activities, orders, and transactions for a minimum of five years, extendable to seven years at the request of a competent authority, and make those records available to clients upon request.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die Mitglieder des Leitungsorgans von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen ausreichend gut beleumundet sein und sowohl einzeln als auch gemeinsam über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrung verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Insbesondere dürfen die Mitglieder des Leitungsorgans von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen nicht für Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder für andere Straftaten, die ihrem guten Leumund schaden würden, verurteilt worden sein. Sie müssen ferner nachweisen, dass sie in der Lage sind, ausreichend Zeit für die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufzuwenden.
Anteilseigner oder Gesellschafter, die direkt oder indirekt qualifizierte Beteiligungen an Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen halten, müssen ausreichend gut beleumundet sein und dürfen insbesondere nicht für Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder für andere Straftaten, die ihrem guten Leumund schaden würden, verurteilt worden sein.
Ist der Einfluss, den Anteilseigner oder Gesellschafter, die qualifizierte Beteiligungen an Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen halten, direkt oder indirekt ausüben, der soliden und umsichtigen Geschäftsführung dieses Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen voraussichtlich abträglich, so ergreifen die zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen, um diesem Risiko zu begegnen.
Diese Maßnahmen können Anträge auf richterliche Anordnungen, die Verhängung von Sanktionen gegen die Geschäftsführer und die Geschäftsführung oder die Aussetzung des Stimmrechts im Zusammenhang mit den Aktien und Anteilen umfassen, die von den Anteilseignern oder Gesellschaftern direkt oder indirekt gehalten werden, die qualifizierte Beteiligungen halten.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen führen Strategien und Verfahren ein, die hinreichend wirksam sind, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen beschäftigen Personal, das über die für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügt, wobei Umfang, Art und Bandbreite der erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen zu berücksichtigen sind.
Das Leitungsorgan der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bewertet und überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Strategien und Verfahren, die zur Erfüllung der Kapitel 2 und 3 dieses Titels eingeführt wurden, und ergreift geeignete Maßnahmen zur Behebung etwaiger diesbezüglicher Mängel.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, um für die Kontinuität und Regelmäßigkeit der Erbringung ihrer Kryptowerte-Dienstleistungen zu sorgen. Zu diesem Zweck setzen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen angemessene und verhältnismäßige Ressourcen und Verfahren ein, einschließlich widerstandsfähiger und sicherer IKT-Systeme gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2554.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen legen eine Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs fest, die IKT-Geschäftsfortführungspläne sowie IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne gemäß den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2554 umfasst, mit denen im Falle einer Unterbrechung ihrer IKT-Systeme und -Verfahren die Bewahrung wesentlicher Daten und Funktionen und die Aufrechterhaltung der Kryptowerte-Dienstleistungen oder, wenn dies nicht möglich ist, zeitnah die Wiederherstellung dieser Daten und Funktionen und die Wiederaufnahme der Kryptowerte-Dienstleistungen sichergestellt werden soll.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verfügen über Mechanismen, Systeme und Verfahren gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2554 sowie über wirksame Verfahren und Vorkehrungen für die Risikobewertung, um den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 nachzukommen. Sie überwachen und bewerten regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Mechanismen, Systeme und Verfahren, berücksichtigen dabei Umfang, Art und Bandbreite der erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen und ergreifen geeignete Maßnahmen zur Behebung etwaiger diesbezüglicher Mängel.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen richten Systeme und Verfahren ein, um die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Daten gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 zu schützen.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sorgen dafür, dass Aufzeichnungen über ihre sämtlichen Kryptowerte-Dienstleistungen, Tätigkeiten, Aufträge und Geschäfte geführt werden. Diese Aufzeichnungen müssen ausreichen, um den zuständigen Behörden die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben und die Ergreifung von Durchsetzungsmaßnahmen zu ermöglichen und sie insbesondere in die Lage zu versetzen, festzustellen, ob die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen alle Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Pflichten gegenüber Kunden oder potenziellen Kunden und der Pflichten zur Erhaltung der Integrität des Markts.
Die im Einklang mit Unterabsatz 1 geführten Aufzeichnungen werden den Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt und fünf Jahre lang aufbewahrt; wenn dies von der zuständigen Behörde vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren verlangt wird, werden sie bis zu sieben Jahre lang aufbewahrt.
Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird:
die in Absatz 7 genannten Maßnahmen zur Sicherstellung der Kontinuität und Regelmäßigkeit bei der Erbringung der Kryptowerte-Dienstleistungen,
die in Absatz 9 genannten Aufzeichnungen über alle Kryptowerte-Dienstleistungen, Tätigkeiten, Aufträge und Geschäfte.
Die ESMA übermittelt der Kommission die in Unterabsatz 1 genannten Entwürfe technischer Regulierungsstandards spätestens am 30. Juni 2024.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Annahme der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 81 Organisational fitness, ownership suitability, and controls
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten strengen organisatorischen Anforderungen unterliegen. Die Mitglieder des Leitungsorgans von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben besitzen und zuverlässig sein, das heißt insbesondere nicht für Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder für andere Straftaten, die ihrem guten Leumund schaden würden, verurteilt worden sein. Die direkten oder indirekten Anteilseigner oder Mitglieder — unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt —, die qualifizierte Beteiligungen an Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen halten, sollten gut beleumundet sein und insbesondere nicht für Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder für andere Straftaten, die ihrem guten Leumund schaden würden, verurteilt worden sein. Außerdem sollten in den Fällen, in denen der Einfluss, den Anteilseigner oder Gesellschafter, die qualifizierte Beteiligungen an Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen halten, der soliden und umsichtigen Geschäftsführung des jeweiligen Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen voraussichtlich abträglich ist — wobei beispielsweise ihre früheren Aktivitäten, das Risiko, dass sie an illegalen Tätigkeiten beteiligt sind, oder der Einfluss oder die Kontrolle durch die Regierung eines Drittlands berücksichtigt werden sollten —, die zuständigen Behörden befugt sein, diese Risiken einzudämmen. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten sicherstellen, dass ihre Geschäftsführung und ihr Personal über angemessene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, und alle angemessenen Schritte unternehmen, um ihre Funktionen zu erfüllen, indem sie beispielsweise einen Plan zur Fortführung des Geschäftsbetriebs aufstellen. Sie sollten über solide Mechanismen für die interne Kontrolle und die Risikobewertung sowie über angemessene Systeme und Verfahren zur Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen verfügen. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten angemessene Vorkehrungen getroffen haben, um über alle Transaktionen, Aufträge und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den von ihnen erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen Aufzeichnungen zu führen. Sie sollten außerdem über Systeme verfügen, mit denen potenzieller Marktmissbrauch durch Kunden aufgedeckt werden kann.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
DLT-Netzwerkknoten
(En. DLT network node)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Emittent
(En. issuer)
Definition
amtliche Währung
(En. official currency)
Definition
Leitungsorgan
(En. management body)
Definition
vermögenswertereferenzierter Token
(En. asset-referenced token)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;
Definition
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Kunde
(En. client)
Definition
Anbieter
(En. offeror)
Definition
Distributed Ledger
(En. distributed ledger)
Definition
Konsensmechanismus
(En. consensus mechanism)
Definition
E-Geld-Token
(En. electronic money token)
Definition
qualifizierte Beteiligung
(En. qualifying holding)