Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Basic legislative acts
- MiCA regulation
Artikel 65 Grenzüberschreitende Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen
Summary What does Article 65 of the MiCA regulation say?
This article establishes the cross-border "passporting" notification procedure for crypto-asset service providers (CASPs) that are already authorised in one Member State and wish to extend their services into other Member States.
Building directly on the authorisation framework set out in Article 63, it sets out the practical steps a CASP must follow to operate across borders: notifying the home competent authority with specific details about where and what services it intends to provide cross-border, after which the home authority communicates this to the relevant host Member States, ESMA, and EBA.
Once that communication loop is complete, the CASP is free to begin operating in the new Member State.
Important points:
- Notify your home competent authority with the list of target Member States, the services to be provided cross-border, the intended start date, and any other activities you carry out outside the scope of this Regulation.
- The home competent authority is required to forward that information to the host Member States' single points of contact, ESMA, and EBA within 10 working days.
- A CASP may begin providing services in another Member State either upon receipt of confirmation that the communication has been made or, at the latest, 15 calendar days after submitting the notification.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, der beabsichtigt, Kryptowerte-Dienstleistungen in mehr als einem Mitgliedstaat zu erbringen, übermitteln der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats die folgenden Informationen:
eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen beabsichtigt, Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;
die Kryptowerte-Dienstleistungen, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen grenzüberschreitend zu erbringen beabsichtigt;
das Startdatum für die beabsichtigte Erbringung der Kryptowerte-Dienstleistungen;
eine Liste aller sonstigen Tätigkeiten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nicht unter diese Verordnung fallen.
Die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats teilt die in Absatz 1 genannten Informationen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach deren Eingang den zentralen Kontaktstellen der Aufnahmemitgliedstaaten, der ESMA und der EBA mit.
Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, der die Zulassung erteilt hat, unterrichtet den betreffenden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen unverzüglich über die in Absatz 2 genannte Mitteilung.
Der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen kann ab dem Tag des Eingangs der in Absatz 3 genannten Mitteilung, spätestens aber ab dem15. Kalendertag nach Vorlage der in Absatz 1 genannten Informationen mit der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat beginnen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
DLT-Netzwerkknoten
(En. DLT network node)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Aufnahmemitgliedstaat
(En. host Member State)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
E-Geld-Institut
(En. electronic money institution)
Definition
Emittent
(En. issuer)
Definition
amtliche Währung
(En. official currency)
Definition
Herkunftsmitgliedstaat
(En. home Member State)
- bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;
- bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;
- bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;
- bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;
- bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;
- bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat;
Definition
vermögenswertereferenzierter Token
(En. asset-referenced token)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;
Definition
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Kreditinstitut
(En. credit institution)
Definition
Kunde
(En. client)
Definition
Anbieter
(En. offeror)
Definition
Distributed Ledger
(En. distributed ledger)
Definition
Konsensmechanismus
(En. consensus mechanism)
Definition
E-Geld-Token
(En. electronic money token)