Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Basic legislative acts
- MiCA regulation
Artikel 61 Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auf ausschließlich eigenes Betreiben des Kunden
Summary What does Article 61 of the MiCA regulation say?
This article creates a narrow exemption to the authorisation requirement established in Article 59, which governs who can provide crypto-asset services in the Union.
Specifically, it provides that where a Union-based client approaches a third-country firm entirely on their own initiative, that third-country firm does not need to be authorised under Article 59 to serve that client.
However, the article draws a firm boundary around this exemption: any form of solicitation, promotion, or advertising directed at Union clients by the third-country firm — regardless of how it is communicated and regardless of any contractual disclaimer — disqualifies the service from being treated as client-initiated.
Furthermore, even where the exemption validly applies, the third-country firm cannot use it as a springboard to market new crypto-assets or services to that client.
Important points:
- The client-initiated exemption only applies where a Union client approaches a third-country firm entirely on their own initiative, with no prior solicitation from the firm or any entity connected to it.
- Any solicitation, promotion, or advertising in the Union — through any means and by any connected party — removes the benefit of the exemption, and contractual clauses attempting to override this rule have no effect.
- ESMA is required to issue guidelines by 30 December 2024 on when a third-country firm is deemed to be soliciting Union clients and on supervisory practices to prevent circumvention of this article.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Beginnt ein Kunde, der in der Union ansässig oder niedergelassen ist, auf ausschließlich eigenes Betreiben durch ein Unternehmen aus einem Drittland damit, eine Kryptowerte-Dienstleistung zu erbringen oder eine Tätigkeit im Zusammenhang mit Kryptowerten auszuüben, so gilt die Anforderung einer Zulassung nach Artikel 59 nicht für die Erbringung dieser Kryptowerte-Dienstleistung oder die Ausübung dieser Tätigkeit für diesen Kunden und auch nicht für Beziehungen, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung dieser Kryptowerte-Dienstleistung oder der Ausübung dieser Tätigkeit stehen.
Unbeschadet konzerninterner Beziehungen gilt unabhängig von den für die Akquise, die Absatzförderung oder die Werbung in der Union verwendeten Kommunikationsmitteln eine Dienstleistung nicht als auf ausschließlich eigenes Betreiben des Kunden erbrachte Dienstleistung, wenn ein Unternehmen aus einem Drittland, auch über einen Rechtsträger, der in seinem Namen handelt oder enge Beziehungen zu diesem Unternehmen aus einem Drittland oder einer anderen im Namen dieses Rechtsträgers handelnden Person unterhält, Kunden oder potenzielle Kunden in der Union akquiriert.
Unterabsatz 2 gilt unbeschadet etwaiger Vertrags- oder Ausschlussklauseln, die etwas anderes besagen, darunter auch etwaige Vertrags- oder Ausschlussklauseln, wonach die Erbringung von Dienstleistungen durch ein Unternehmen aus einem Drittland als auf ausschließlich eigenes Betreiben des Kunden erbrachte Dienstleistung gilt.
Ein in Absatz 1 genanntes Ersuchen eines Kunden auf ausschließlich eigenes Betreiben berechtigt ein Unternehmen aus einem Drittland nicht, diesem Kunden neue Arten von Kryptowerten oder Kryptowerte-Dienstleistungen zu vermarkten.
Die ESMA gibt bis zum 30. Dezember 2024 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 heraus, in denen festgelegt wird, in welchen Fällen davon ausgegangen wird, dass ein Unternehmen aus einem Drittland in der Union niedergelassene oder ansässige Kunden akquiriert.
Im Interesse der Angleichung und der kohärenten Beaufsichtigung bezüglich des Risikos von Verstößen gegen den vorliegenden Artikel gibt die ESMA auch Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 für die Aufsichtspraxis im Hinblick auf die Aufdeckung und Verhinderung der Umgehung dieser Verordnung heraus.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 75 Reverse solicitation and third-country providers
Diese Verordnung sollte die Möglichkeit in der Union niedergelassener Personen, auf eigenes Betreiben Kryptowerte-Dienstleistungen von einem Unternehmen aus einem Drittland in Anspruch zu nehmen, unberührt lassen. Erbringt ein Unternehmen aus einem Drittland auf eigenes Betreiben einer in der Union niedergelassenen Person Kryptowerte-Dienstleistungen, sollten diese Kryptowerte-Dienstleistungen nicht als in der Union erbracht gelten. Akquiriert ein Unternehmen aus einem Drittland Kunden oder potenzielle Kunden in der Union oder bewirbt oder inseriert es Kryptowerte-Dienstleistungen oder -Tätigkeiten in der Union, sollten seine Dienstleistungen nicht als auf eigenes Betreiben des Kunden erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen gelten. Das Unternehmen aus einem Drittland sollte in diesem Fall als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zugelassen sein.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
DLT-Netzwerkknoten
(En. DLT network node)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Kunde
(En. client)
Definition
Distributed Ledger
(En. distributed ledger)
Definition
Konsensmechanismus
(En. consensus mechanism)