Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205

Current language: DE

Artikel 141 Jahresbericht der ESMA über Marktentwicklungen


Summary What does Article 141 of the MiCA regulation say?

This article establishes an ongoing, annual reporting obligation for ESMA, working closely with EBA, to submit a public report to the European Parliament and the Council on how MiCA is functioning in practice and how crypto-asset markets are developing.

The article is notably detailed in its prescribed content, covering a wide sweep of market data: from the number and types of crypto-asset issuances and service providers, to consumer participation, fraud and complaints data, and even the activity of unauthorised exchanges and third-country actors circumventing the regulation.

This article sits alongside Article 140, which governs the Commission's broader review and reporting obligations, making Article 141 the more granular, market-monitoring counterpart produced on a recurring annual basis.

Important points:

  • ESMA is required to submit this report annually starting from 31 December 2025, and the report must be made publicly available.
  • The scope of required content is extensive, covering market structure, consumer activity, illicit activity, and the risks posed by unauthorised and third-country service providers.
  • Competent authorities are required to provide ESMA with the information necessary to prepare the report, and ESMA may also request information from law enforcement agencies.

Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.

  1. Bis zum 31. Dezember 2025 und danach jährlich legt die ESMA in enger Zusammenarbeit mit der EBA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung und die Entwicklungen auf den Märkten für Kryptowerte vor. Dieser Bericht wird veröffentlicht.

  2. Der Bericht enthält Folgendes:

    1. die Anzahl der Emissionen von Kryptowerten in der Union, die Anzahl der den zuständigen Behörden vorgelegten oder übermittelten Krypto-Whitepaper, die Art der ausgegebenen Kryptowerte und ihre Marktkapitalisierung und die Anzahl der zum Handel zugelassenen Kryptowerte;

    2. die Anzahl der Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und eine Analyse der Reservevermögen, der Höhe der Vermögenswertreserve und des Volumens der Geschäfte mit vermögenswertereferenzierten Token;

    3. die Anzahl der Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und eine Analyse der Arten des Reservevermögens, der Höhe der Vermögenswertreserve und des Volumens der Geschäfte mit signifikanten vermögenswertereferenzierten Token;

    4. die Anzahl der Emittenten von E-Geld-Token und eine Analyse der zugrunde liegenden amtlichen Währungen, auf die sich der E-Geld-Token, bezieht, der Zusammensetzung und der Höhe der gemäß Artikel 54 hinterlegten und investierten Vermögenswertreserven und des Volumens der Zahlungen mit E-Geld-Token;

    5. die Anzahl der Emittenten signifikanter E-Geld-Token und eine Analyse der Währungen, auf die sich der signifikante E-Geld-Token bezieht, und für E-Geld-Institute, die signifikante E-Geld-Token ausgeben, eine Analyse der Arten von Reservevermögen, der Höhe der Vermögenswertreserven und des Volumens der Zahlungen mit signifikanten E-Geld-Token;

    6. die Anzahl der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und die Anzahl der signifikanten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen;

    7. eine Schätzung der Zahl der in der Union ansässigen Personen, die in der Union ausgegebene Kryptowerte nutzen oder in diese investieren;

    8. wenn möglich eine Schätzung der Zahl der in der Union ansässigen Personen, die außerhalb der Union ausgegebene Kryptowerte nutzen oder in diese investieren, und eine diesbezügliche Erklärung zur Verfügbarkeit von Daten;

    9. eine Darstellung der geografischen Standorte und des Niveaus der Verfahren zur Feststellung der Kundenidentität und der Kundensorgfaltspflicht von nicht zugelassenen Handelsplattformen, die Kryptowerte-Dienstleistungen für in der Union ansässige Personen erbringen, einschließlich der Anzahl der Handelsplattformen ohne eindeutigen Sitz und der Anzahl der Handelsplattformen, die ihren Sitz in Ländern und Gebieten haben, die auf der Liste der Länder mit hohem Risiko für die Zwecke der Rechtsvorschriften der Union für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder auf der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt sind, aufgeschlüsselt nach dem Grad der Einhaltung der angemessenen Verfahren zur Feststellung der Kundenidentität;

    10. den Anteil der Geschäfte mit Kryptowerten, die über einen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen oder einen nicht zugelassenen Dienstleister oder Peer-to-Peer-Netzwerke erfolgen, sowie das entsprechende Transaktionsvolumen;

    11. die Anzahl und den Wert der in der Union gemeldeten Fälle von größeren und kleineren Betrugsdelikten, Hacking, der Nutzung von Kryptowerten für Zahlungen im Zusammenhang mit Ransomware-Angriffen, Cyberangriffen, des Diebstahls und des Verlusts von Kryptowerten, die Arten von betrügerischem Verhalten, die Anzahl von bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und Emittenten vermögenswertereferenzierter Token eingegangenen Beschwerden, die Anzahl von bei den zuständigen Behörden eingegangenen Beschwerden und den Gegenstand der eingegangenen Beschwerden;

    12. die Anzahl der Beschwerden, die bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, Emittenten und den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit falschen und irreführenden Angaben in Kryptowerte-Whitepaper oder in Marketingmitteilungen, auch über Plattformen der sozialen Medien, eingegangen sind;

    13. mögliche Ansätze und Optionen, die sich auf bewährte Verfahren und Berichte einschlägiger internationaler Organisationen stützen, um das Risiko der Umgehung dieser Verordnung, auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen in der Union durch Akteure aus Drittländern, die über keine Genehmigung verfügen, zu verringern.

  3. Die zuständigen Behörden übermitteln der ESMA die für die Ausarbeitung des Berichts erforderlichen Informationen. Für die Zwecke des Berichts kann die ESMA Informationen von Strafverfolgungsbehörden anfordern.

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