Source: OJ L, 2024/2545, 26.11.2024Current language: DE
Artikel 9 Verfahren für Ersuchen um Einleitung einer Untersuchung oder Vor-Ort-Prüfung
Summary What does Article 9 of the ITS on competent authority information exchange say?
This article governs how competent authorities should handle requests for investigations and on-site inspections under Article 95(4) of Regulation (EU) 2023/1114.
Building on the general cooperation framework established earlier in this regulation, it specifically addresses the mechanics of joint investigative action — setting out how authorities should consult one another, assess the suitability of joint versus individual action, and, where a joint approach is chosen, how they must conduct and conclude that work together.
The article provides a detailed framework of factors to weigh when deciding on a joint investigation, and equally detailed obligations that kick in once that decision is made.
Important points:
- Competent authorities (both requesting and requested) are required to consult each other on the best approach to fulfilling an investigation or on-site inspection request, including whether to pursue joint action.
- When assessing whether to conduct a joint investigation or on-site inspection, competent authorities must consider factors including cross-border implications, jurisdictional legal constraints, the ne bis in idem principle, resource allocation, and the possibility of a joint action plan.
- Where a joint investigation or on-site inspection is agreed upon, competent authorities are required to cooperate closely, maintain ongoing dialogue, coordinate enforcement proceedings, and identify the specific legal provisions governing the subject matter.
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Bei Ersuchen um Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen oder Untersuchungen nach Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 stimmen sich die ersuchende und die ersuchte Behörde hinsichtlich der am besten geeigneten Vorgehensweise ab und prüfen dazu die in Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) 2023/1114 angeführten Möglichkeiten und insbesondere, ob die Durchführung einer gemeinsamen Vor-Ort-Prüfung oder Untersuchung zweckmäßig ist.
Die ersuchte Behörde hält die ersuchende Behörde über den Fortgang der Untersuchungen oder Vor-Ort-Prüfungen auf dem Laufenden und übermittelt ihr umgehend alle gewonnenen Erkenntnisse.
Bei der Entscheidung über die Einleitung gemeinsamer Untersuchungen oder Vor-Ort-Prüfungen berücksichtigen die ersuchende Behörde und die ersuchte Behörde mindestens alle folgenden Elemente:
den Inhalt der jeweiligen, von der ersuchenden Behörde erbetenen Amtshilfe, einschließlich sämtlicher Hinweise zur Angemessenheit der Durchführung einer gemeinsamen Untersuchung oder Vor-Ort-Prüfung;
die Frage, ob die zuständigen Behörden bei einer grenzüberschreitenden Angelegenheit separate Untersuchungen einleiten oder ob es sinnvoller wäre, die Angelegenheit gemeinsam zu untersuchen;
die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Hoheitsgebieten, einschließlich der potenziellen Zwänge und gesetzlichen Einschränkungen bezüglich der Durchführung gemeinsamer Untersuchungen oder Vor-Ort-Prüfungen sowie etwaiger nachfolgender Verfahren, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit dem Grundsatz ne bis in idem;
die für Untersuchungen oder Vor-Ort-Prüfungen erforderliche Verwaltung und Leitung;
die Zuweisung von Mitteln sowie die Beauftragung der Personen, die die Untersuchungen oder Vor-Ort-Prüfungen durchführen sollen;
die Möglichkeit, einen gemeinsamen Aktionsplan und einen Zeitplan für die von jeder zuständigen Behörde durchzuführenden Maßnahmen zu erstellen;
die Festlegung der von jeder zuständigen Behörde — gemeinsam oder einzeln — zu ergreifenden Maßnahmen;
den gegenseitigen Austausch der gesammelten Informationen und der Berichte über die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen;
sonstige fallspezifische Punkte.
Wenn die ersuchende und die ersuchte Behörde beschließen, eine gemeinsame Untersuchung oder Vor-Ort-Prüfung durchzuführen, müssen sie
sich auf Verfahren für deren Durchführung und Abschluss einigen;
im ständigen Dialog bleiben, um Informationsbeschaffung und gemeinsame Tatsachenfeststellung zu koordinieren;
bei der Durchführung der gemeinsamen Untersuchung oder Vor-Ort-Prüfung eng zusammenarbeiten und miteinander kooperieren;
sich, soweit dies rechtlich zulässig ist, bei anschließenden Durchsetzungsverfahren, einschließlich der Koordinierung von administrativen, zivil- oder strafrechtlichen Verfahren oder sonstigen Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Ergebnissen der gemeinsamen Untersuchung oder gemeinsamen Vor-Ort-Prüfung oder gegebenenfalls bei der Streitbeilegung gegenseitig unterstützen;
die konkreten gesetzlichen Vorschriften, die für den Gegenstand der gemeinsamen Untersuchung oder Vor-Ort-Prüfung gelten, ermitteln.
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Definition
DLT-Netzwerkknoten
(En. DLT network node)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Emittent
(En. issuer)
Definition
amtliche Währung
(En. official currency)
Definition
vermögenswertereferenzierter Token
(En. asset-referenced token)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;
Definition
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Kunde
(En. client)
Definition
Anbieter
(En. offeror)
Definition
Distributed Ledger
(En. distributed ledger)
Definition
Konsensmechanismus
(En. consensus mechanism)
Definition
E-Geld-Token
(En. electronic money token)