Source: OJ L 119, 4.5.2016, pp. 1–88 · Consolidated textCurrent language: DE
- General data protection
Basic legislative acts
- GDPR regulation
Artikel 68 Europäischer Datenschutzausschuss
Summary What does Article 68 of the GDPR regulation say?
This is a foundational article that formally establishes the European Data Protection Board (the Board) as an official body of the Union with its own legal personality.
It sets out the basic composition and structure of the Board, detailing who sits on it, how it is represented, and the role of the Commission in its activities.
The Board is built from the heads of national supervisory authorities across all Member States alongside the European Data Protection Supervisor, making it an institution that bridges national and Union-level data protection oversight.
Important points:
- The European Data Protection Board is formally established as a Union body with legal personality, composed of the head of one supervisory authority per Member State and the European Data Protection Supervisor.
- The Commission may participate in Board activities and meetings but holds no voting rights.
- The European Data Protection Supervisor's voting rights are restricted to decisions concerning principles and rules applicable to Union institutions, bodies, offices, and agencies.
Springlex's summary of the article is a reading aid, not a substitute for the legal text.
Der Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) wird als Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.
Der Ausschuss wird von seinem Vorsitz vertreten.
Der Ausschuss besteht aus dem Leiter einer Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedstaats und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten oder ihren jeweiligen Vertretern.
Ist in einem Mitgliedstaat mehr als eine Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Anwendung der nach Maßgabe dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuständig, so wird im Einklang mit den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats ein gemeinsamer Vertreter benannt.
Die Kommission ist berechtigt, ohne Stimmrecht an den Tätigkeiten und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen. Die Kommission benennt einen Vertreter. Der Vorsitz des Ausschusses unterrichtet die Kommission über die Tätigkeiten des Ausschusses.
In den in Artikel 65 genannten Fällen ist der Europäische Datenschutzbeauftragte nur bei Beschlüssen stimmberechtigt, die Grundsätze und Vorschriften betreffen, die für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union gelten und inhaltlich den Grundsätzen und Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 139 Establishing and composing the Board
Zur Förderung der einheitlichen Anwendung dieser Verordnung sollte der Ausschuss als unabhängige Einrichtung der Union eingesetzt werden. Damit der Ausschuss seine Ziele erreichen kann, sollte er Rechtspersönlichkeit besitzen. Der Ausschuss sollte von seinem Vorsitz vertreten werden. Er sollte die mit der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Arbeitsgruppe für den Schutz der Rechte von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ersetzen. Er sollte aus dem Leiter einer Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedstaats und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten oder deren jeweiligen Vertretern gebildet werden. An den Beratungen des Ausschusses sollte die Kommission ohne Stimmrecht teilnehmen und der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte spezifische Stimmrechte haben. Der Ausschuss sollte zur einheitlichen Anwendung der Verordnung in der gesamten Union beitragen, die Kommission insbesondere im Hinblick auf das Schutzniveau in Drittländern oder internationalen Organisationen beraten und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in der Union fördern. Der Ausschuss sollte bei der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig handeln.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
internationale Organisation
(En. international organisation)
Definition
personenbezogene Daten
(En. personal data)
Definition
Vertreter
(En. representative)
Definition
Aufsichtsbehörde
(En. supervisory authority)
Definition
Auftragsverarbeiter
(En. processor)
Definition
Verarbeitung
(En. processing)