Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102Consolidated text

Current language: DE

Artikel 79 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht


Summary What does Article 79 of the DSA regulation say?

This article establishes the procedural rights of very large online platforms, very large online search engines, and other relevant persons before the Commission adopts any enforcement decisions under Articles 73, 74, or 76.

It is essentially a due process provision, ensuring that parties facing potential non-compliance decisions, fines, or periodic penalty payments have a guaranteed opportunity to be heard, to review relevant materials, and to respond to the Commission's findings before any binding decision is made.

Important points:

  • The Commission must give providers of very large online platforms or very large online search engines the opportunity to be heard before adopting enforcement decisions, and those parties have at least 14 days to submit observations on the Commission's preliminary findings.
  • The Commission can only base its decisions on objections that the parties concerned have had the opportunity to comment on.
  • Rights of defence must be fully respected, including access to the Commission's file under negotiated disclosure terms, though this access does not extend to confidential internal documents or correspondence of the Commission or other public authorities.

Springlex's summary of the article is a reading aid, not a substitute for the legal text.

    1. Bevor die Kommission einen Beschluss gemäß Artikel 73 Absatz 1, Artikel 74 oder Artikel 76 erlässt, gibt sie dem betreffenden Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine oder einer anderen Person gemäß Artikel 67 Absatz 1 Gelegenheit, sich zu Folgendem zu äußern:

      1. der vorläufigen Beurteilung der Kommission, einschließlich der Beschwerdepunkte, und

      2. den Maßnahmen, die die Kommission in Anbetracht der vorläufigen Beurteilung gemäß Buchstabe a zu treffen beabsichtigt.

    1. Der betreffende Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine oder eine andere Person gemäß Artikel 67 Absatz 1 kann innerhalb einer von der Kommission in ihrer vorläufigen Beurteilung gesetzten angemessenen Frist, die mindestens 14 Tage beträgt, zu der vorläufigen Beurteilung der Kommission Stellung nehmen.

    1. Die Kommission stützt ihre Beschlüsse ausschließlich auf Beschwerdepunkte, zu denen sich die betroffenen Parteien äußern konnten.

    1. Die Verteidigungsrechte der betroffenen Parteien werden während des Verfahrens in vollem Umfang gewahrt. Sie haben vorbehaltlich des berechtigten Interesses des betreffenden Anbieters einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine oder der betreffenden anderen Person an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse das Recht auf Einsicht in die Akten der Kommission im Rahmen einer einvernehmlichen Einsichtnahme. Die Kommission ist befugt, im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien Beschlüsse über die Bedingungen im Zusammenhang mit der Offenlegung zu fassen. Vom Recht auf Einsicht in die Akten der Kommission ausgenommen sind vertrauliche Informationen und interne Dokumente der Kommission, des Gremiums, der Koordinatoren für digitale Dienste, anderer zuständiger Behörden oder anderer öffentlicher Behörden der Mitgliedstaaten. Insbesondere ist die Korrespondenz zwischen der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten von der Akteneinsicht ausgenommen. Dieser Absatz steht der Offenlegung und Verwendung der für den Nachweis einer Zuwiderhandlung notwendigen Informationen durch die Kommission in keiner Weise entgegen.

    1. Die gemäß den Artikeln 67, 68 und 69 erlangten Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Verordnung verwendet werden.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod