Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital services act
Basic legislative acts
- DSA regulation
Artikel 4 Reine Durchleitung
Summary What does Article 4 of the DSA regulation say?
This article establishes the "mere conduit" liability exemption for information society service providers involved in the transmission of information or the provision of network access.
It sets out the core principle that such providers are shielded from liability for the content they transmit, provided they play a purely passive role in that transmission.
The article also clarifies that incidental, temporary storage necessary to carry out the transmission falls within this exemption, and preserves the ability of judicial or administrative authorities to order providers to stop or prevent infringements regardless of this protection.
Important points:
- As a mere conduit service provider, benefit from the liability exemption by ensuring you do not initiate the transmission, select the receiver, or select or modify the information transmitted.
- Automatic, intermediate, and transient storage is covered by the exemption, as long as it serves solely the purpose of carrying out the transmission and is not retained longer than reasonably necessary.
- Judicial and administrative authorities retain the power to require service providers to terminate or prevent an infringement, meaning this exemption does not override such orders.
Springlex's summary of the article is a reading aid, not a substitute for the legal text.
Bei der Durchführung eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln, haftet der Diensteanbieter nicht für die übermittelten oder abgerufenen Informationen, sofern er
die Übermittlung nicht veranlasst,
den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und
die übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert.
Die Übermittlung von Informationen und die Vermittlung des Zugangs nach Absatz 1 umfassen auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung der übermittelten Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als es für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
Dieser Artikel lässt die Möglichkeit unberührt, dass eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde nach dem Rechtssystem eines Mitgliedstaats vom Diensteanbieter verlangt, eine Zuwiderhandlung abzustellen oder zu verhindern.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 21 Neutrality condition for mere conduit and caching
Ein Anbieter sollte die Haftungsausschlüsse für die „reine Durchleitung“ und „Caching“-Leistungen in Anspruch nehmen können, wenn er in keiner Weise mit den übermittelten oder abgerufenen Informationen in Verbindung steht. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass er die von ihm übermittelten oder bereitgestellten Informationen nicht verändert. Unter diese Anforderung sollten jedoch keine Eingriffe technischer Art im Verlauf der Übermittlung oder Bereitstellung fallen, solange sie die Integrität der übermittelten oder bereitgestellten Informationen nicht verändern.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Dienst der Informationsgesellschaft
(En. information society service)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;