Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102Consolidated text

Current language: DE

Artikel 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen


Summary What does Article 14 of the DSA regulation say?

This article establishes the transparency and conduct requirements for providers of intermediary services regarding their terms and conditions.

It covers what must be disclosed to users, how that information must be communicated, and how providers must behave when enforcing their own rules.

Notably, the article places heightened obligations on very large online platforms and very large online search engines — those designated under Article 33 — going beyond the baseline requirements that apply to all intermediary service providers.

Important points:

  • Include full details of any content restrictions, moderation policies, procedures, and complaint-handling rules in your terms and conditions, presented in clear, plain, and publicly accessible language.
  • Where your service is primarily directed at or used by minors, explain the terms and restrictions in a way that minors can understand.
  • Very large online platforms and very large online search engines must additionally provide a concise, machine-readable summary of terms and conditions and publish them in the official languages of all Member States where they operate.

Springlex's summary of the article is a reading aid, not a substitute for the legal text.

    1. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten machen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen Angaben zu etwaigen Beschränkungen in Bezug auf die von den Nutzern bereitgestellten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung ihres Dienstes auferlegen. Diese Angaben enthalten Angaben zu allen Leitlinien, Verfahren, Maßnahmen und Werkzeuge, die zur Moderation von Inhalten eingesetzt werden, einschließlich der algorithmischen Entscheidungsfindung und der menschlichen Überprüfung, sowie zu den Verfahrensregeln für ihr internes Beschwerdemanagementsystem. Sie werden in klarer, einfacher, verständlicher, benutzerfreundlicher und eindeutiger Sprache abgefasst und in leicht zugänglicher und maschinenlesbarer Form öffentlich zur Verfügung gestellt.

    1. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten informieren die Nutzer über etwaige wesentliche Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    1. Richtet sich ein Vermittlungsdienst in erster Linie an Minderjährige oder wird er überwiegend von Minderjährigen genutzt, so erläutert der Anbieter von Vermittlungsdiensten die Bedingungen und jegliche Einschränkungen für die Nutzung des Dienstes so, dass Minderjährige sie verstehen können.

    1. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten gehen bei der Anwendung und Durchsetzung der in Absatz 1 genannten Beschränkungen sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig vor und berücksichtigen dabei die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten sowie die Grundrechte der Nutzer, die in der Charta verankert sind, etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Freiheit und den Pluralismus der Medien und andere Grundrechte und -freiheiten.

    1. Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Suchmaschinen stellen den Nutzern eine kompakte, leicht zugängliche und maschinenlesbare Zusammenfassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der verfügbaren Rechtsbehelfe und Rechtsbehelfsmechanismen in klarer und eindeutiger Sprache zur Verfügung.

    1. Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen im Sinne von Artikel 33 veröffentlichen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Amtssprachen aller Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Dienste anbieten.

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