Source: OJ L, 2024/1773, 25.6.2024

Current language: DE

Artikel 9 Überwachung der vertraglichen Vereinbarungen


Summary What does Article 9 of the RTS on ICT third-party service provider policy say?

Article 9 focuses on the ongoing monitoring and performance management of ICT third-party service providers once contractual arrangements are in place.

Building on the pre-contractual due diligence requirements established in earlier articles, this article shifts the focus to the live relationship — requiring financial entities to embed continuous oversight mechanisms into their policy.

It covers how performance is measured, how shortcomings are to be identified and remedied, and crucially, how the findings from monitoring feed back into the financial entity's broader risk assessment process established under Article 6.

Important points:

  • Establish ongoing monitoring of ICT third-party service providers through key indicators, regular reporting, audits, and incident notification requirements embedded in your contractual arrangements.
  • Document all performance assessments and use the results to update your risk assessment, directly linking day-to-day monitoring back to the entity-level risk framework.
  • Define clear remediation measures and a monitored implementation timeframe for when shortcomings or incidents are identified in the provision of ICT services supporting critical or important functions.

Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.

    1. In der Leitlinie ist vorzusehen, dass in den vertraglichen Vereinbarungen die Maßnahmen und Schlüsselindikatoren festgelegt werden, anhand deren die Leistungsfähigkeit der IKT-Drittdienstleister kontinuierlich überwacht wird, einschließlich Maßnahmen, die dazu dienen, die Einhaltung der Anforderungen für die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität von Daten und Informationen und die Einhaltung der einschlägigen Strategien und Verfahren des Finanzunternehmens durch die IKT-Drittdienstleister zu überwachen. Darüber hinaus sind in der Leitlinie Maßnahmen zu spezifizieren, die Anwendung finden, wenn Dienstleistungsvereinbarungen nicht eingehalten werden, und gegebenenfalls Vertragsstrafen umfassen.

    1. In der Leitlinie wird festgelegt, wie das Finanzunternehmen bewertet, ob die IKT-Drittdienstleister, die für die IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen in Anspruch genommen werden, angemessene Leistungs- und Qualitätsstandards im Einklang mit der vertraglichen Vereinbarung und den Strategien des Finanzunternehmens einhalten. Die Leitlinie muss insbesondere gewährleisten, dass

      1. die IKT-Drittdienstleister dem Finanzunternehmen angemessene Berichte über ihre Tätigkeiten und Dienstleistungen vorlegen, darunter regelmäßige Berichte, Berichte über Vorfälle, Berichte über die Erbringung von Dienstleistungen, Berichte über die IKT-Sicherheit und Berichte über Maßnahmen und Tests zur Geschäftsfortführung;

      2. die Leistungsfähigkeit von IKT-Drittdienstleistern anhand wesentlicher Leistungsindikatoren, wesentlicher Kontrollindikatoren, Audits, Selbstzertifizierungen und unabhängiger Überprüfungen im Einklang mit dem IKT-Risikomanagementrahmen des Finanzunternehmens bewertet wird;

      3. das Finanzunternehmen andere relevante Informationen von den IKT-Drittdienstleistern erhält;

      4. das Finanzunternehmen gegebenenfalls über IKT-bezogene Vorfälle und operationale oder sicherheitsbezogene Vorfälle im Zusammenhang mit Zahlungen unterrichtet wird;

      5. eine unabhängige Überprüfung und Audits vorgenommen werden, um die Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen und Strategien zu prüfen.

    1. In der Leitlinie wird festgelegt, dass die Bewertung nach Absatz 2 zu dokumentieren ist und ihre Ergebnisse verwendet werden müssen, um die Risikobewertung des Finanzunternehmens im Sinne von Artikel 6 zu aktualisieren.

    1. In der Leitlinie werden die geeigneten Maßnahmen festgelegt, die das Finanzunternehmen ergreifen muss, wenn es Mängel beim IKT-Drittdienstleister, einschließlich IKT-bezogener Vorfälle und operationaler oder sicherheitsbezogener Vorfälle im Zusammenhang mit Zahlungen, bei der Erbringung der IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder bei der Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen oder rechtlicher Anforderungen feststellt. Ferner wird darin festgelegt, wie die Umsetzung solcher Maßnahmen zu überwachen ist, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens wirksam eingehalten werden, wobei zu berücksichtigen ist, wie wesentlich die Mängel sind.

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