Source: OJ L, 2024/1772, 25.6.2024Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
ICT-related incidents
- RTS on incident classification
Artikel 1 Kunden, finanzielle Gegenparteien und Transaktionen
Summary What does Article 1 of the RTS on incident classification say?
This article directly supports Article 18(1)(a) of DORA by specifying how financial entities should measure the client, financial counterpart, and transaction dimensions of an ICT incident.
It defines the scope of who and what counts as "affected" for reporting purposes, covering clients of all types, contracted financial counterparts, and Union-based transactions.
Notably, it also provides a fallback mechanism for situations where exact figures are unavailable.
Important points:
- Count all affected clients, including third-party beneficiaries named in contractual agreements, and all financial counterparts with a contractual arrangement in place.
- Include all affected transactions where at least one part of the transaction was carried out in the Union.
- Where exact figures cannot be determined, estimate the numbers or amounts using data from comparable reference periods.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2554 genannte Anzahl der von dem Vorfall betroffenen Kunden spiegelt die Anzahl aller betroffenen Kunden unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, wider, die den vom Finanzunternehmen bereitgestellten Dienst während des Vorfalls nicht nutzen können bzw. konnten oder die durch den Vorfall beeinträchtigt wurden. Diese Anzahl umfasst auch Dritte, die als Nutznießer der betroffenen Dienste ausdrücklich unter die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Finanzunternehmen und dem Kunden fallen.
Die in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2554 genannte Anzahl der von dem Vorfall betroffenen finanziellen Gegenparteien spiegelt die Anzahl aller betroffenen finanziellen Gegenparteien wider, die eine vertragliche Vereinbarung mit dem Finanzunternehmen geschlossen haben.
In Bezug auf die in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2554 genannte Relevanz der von dem Vorfall betroffenen Kunden und finanziellen Gegenparteien berücksichtigt das Finanzunternehmen, in welchem Maße sich die Auswirkungen auf einen Kunden oder eine finanzielle Gegenpartei auf die Verwirklichung der Geschäftsziele des Finanzunternehmens auswirken werden und wie sich der Vorfall auf die Markteffizienz auswirken könnte.
In Bezug auf den Wert oder die Anzahl der von dem Vorfall betroffenen Transaktionen im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2554 berücksichtigt das Finanzunternehmen alle betroffenen Transaktionen über einen Geldbetrag, sofern mindestens ein Teil der Transaktion in der Union durchgeführt wird.
Lässt sich die tatsächliche Anzahl der betroffenen Kunden oder finanziellen Gegenparteien oder die tatsächliche Anzahl oder der tatsächliche Wert der betroffenen Transaktionen nicht bestimmen, so schätzt das Finanzunternehmen diese Zahlen oder Werte auf der Grundlage verfügbarer Daten aus vergleichbaren Referenzzeiträumen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 4 Meaning of transactions
Was das Klassifizierungskriterium „Wert und Anzahl der betroffenen Transaktionen“ betrifft, so ist der Begriff der Transaktion weit gefasst und beinhaltet verschiedene Tätigkeiten und Dienstleistungen aus den für Finanzunternehmen geltenden sektorspezifischen Rechtsakten. Für die Zwecke dieses Klassifizierungskriteriums sollten Zahlungsvorgänge und alle Formen des Austauschs von Finanzinstrumenten, Kryptowerten, Waren oder anderen Vermögenswerten, auch in Form von Einschüssen, Sicherheiten oder Pfandrechten, sowohl gegen Bargeld als auch gegen jeden anderen Vermögenswert, abgedeckt werden. Alle Transaktionen mit Vermögenswerten, deren Wert als Geldbetrag ausgedrückt werden kann, sollten für die Zwecke der Klassifizierung berücksichtigt werden.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.