Source: OJ L, 2024/1505, 30.5.2024Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
Oversight framework
- Oversight fees
Artikel 5 Entrichtung der Überwachungsgebühren
Summary What does Article 5 of the Oversight fees say?
This article sets out the practical payment mechanics for the oversight fees established elsewhere in the regulation.
It covers how, when, and in what currency critical ICT third-party service providers must pay their annual fees to the Lead Overseer, and introduces consequences for late payment.
It connects directly to Articles 3 and 4, which determine how those fees are calculated.
Important points:
- Pay oversight fees to the Lead Overseer annually, in euro, as a single instalment — by 30 April if already subject to oversight at the start of the year, or by 31 December if designated during the year.
- Payment terms on debit notes must be at least 30 days.
- Late payments will incur default interest as set out in Article 99 of Regulation (EU, Euratom) 2018/1046.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Kritische IKT-Drittdienstleister entrichten die in Artikel 43 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Überwachungsgebühren jährlich an die federführende Überwachungsbehörde.
Sämtliche Überwachungsgebühren sind in Euro in Rechnung zu stellen und zu entrichten. Die Zahlungsaufforderungen für die Überwachungsgebühren sehen Zahlungsfristen von mindestens 30 Tagen vor.
Sämtliche Überwachungsgebühren sind in einem einzigen Betrag zu entrichten. Kritische IKT-Drittdienstleister, die am 1. Januar eines Jahres Gegenstand von Überwachungstätigkeiten sind, kommen der Zahlungsaufforderung bis zum 30. April des betreffenden Jahres nach. Kritische IKT-Drittdienstleister, die im Jahresverlauf als kritisch eingestuft wurden, entrichten die in Artikel 4 genannten Gebühren in einem einzigen Betrag bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach Artikel 99 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fällig.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 8 Payment timeline
Um die fristgerechte Zahlung der Überwachungsgebühren sicherzustellen, sollten die Gebühren binnen 30 Tagen, nachdem die federführende Überwachungsbehörde die Zahlungsaufforderung ausgestellt hat, entrichtet werden. Um die Gebührenzahlungen zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden über die nötigen Mittel verfügen, um ihre geplanten Überwachungstätigkeiten durchführen zu können, sollten die jährlichen Überwachungsgebühren von kritischen IKT-Drittdienstleistern, die am 1. Januar des betreffenden Jahres Gegenstand der Überwachungstätigkeiten waren, in den ersten vier Monaten des Kalenderjahres, für das die Gebühren der kritischen IKT-Drittdienstleister fällig werden, bzw. von kritischen IKT-Drittdienstleistern, die im Laufe des Jahres als kritisch eingestuft wurden, spätestens vor Ende des betreffenden Jahres in einem einzigen Betrag entrichtet werden.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
IKT-Drittdienstleister
(En. ICT third-party service provider)
Definition
IKT-Dienstleistungen
(En. ICT services)
Definition
federführende Überwachungsbehörde
(En. Lead Overseer)