Source: OJ L, 2024/1505, 30.5.2024

Current language: DE

Artikel 2 Bei der Berechnung der Überwachungsgebühren zugrunde zu legender Umsatz von kritischen IKT-Drittdienstleistern


Summary What does Article 2 of the Oversight fees say?

This article defines how the turnover of a critical ICT third-party service provider is to be determined for the purposes of calculating oversight fees under Article 3.

At its core, the article establishes what counts as the relevant turnover figure — EU revenues from ICT services provided to financial entities — and sets out a reporting obligation for providers to submit audited figures annually to their Lead Overseer.

Notably, the article also contains a detailed escalation mechanism: where a provider fails to supply sufficiently granular audited figures, the Lead Overseer is required to apply progressively broader turnover measures, up to and including worldwide revenues regardless of client type.

Important points:

  • Provide the Lead Overseer with audited turnover figures by 31 December each year, covering revenues from two years prior.
  • Where audited figures are incomplete or missing, the Lead Overseer is required to apply broader turnover calculations, which may result in a higher fee base than if accurate figures had been submitted.
  • The Lead Overseer is required to convert any revenues reported in non-euro currencies into euro using the average exchange rate published by the European Central Bank for the relevant period.

Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.

    1. Für die Zwecke von Artikel 3 entspricht der Umsatz eines kritischen IKT-Drittdienstleisters seinen in der Union erzielten Einnahmen aus der Erbringung von IKT-Dienstleistungen, die in den technischen Durchführungsstandards nach Artikel 28 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannt und für die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Finanzunternehmen erbracht werden.

    1. Kritische IKT-Drittdienstleister übermitteln der federführenden Überwachungsbehörde alljährlich im Jahr n-1 geprüfte Zahlen über den in Absatz 1 genannten Umsatz im Jahr n-2. Die kritischen IKT-Drittdienstleister übermitteln der federführenden Überwachungsbehörde diese Zahlen alljährlich bis zum 31. Dezember.

    1. Übermittelt der kritische IKT-Drittdienstleister der federführenden Überwachungsbehörde bis zu dem in Absatz 2 genannten Datum keine geprüften Zahlen, die sich auf die Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Finanzunternehmen beschränken oder zur Gänze diese Einnahmen enthalten, so legt die federführende Überwachungsbehörde den Umsatz zugrunde, den der kritische IKT-Drittdienstleister in der Union unabhängig von der Kundenart mit der Erbringung von IKT-Dienstleistungen erzielt, die in den technischen Durchführungsstandards nach Artikel 28 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannt werden.

    2. Übermittelt der kritische IKT-Drittdienstleister der federführenden Überwachungsbehörde bis zu dem in Absatz 2 genannten Datum keine geprüften Zahlen, die sich auf die in der Union erzielte Einnahmen aus der Erbringung von IKT-Dienstleistungen beschränken, die in den technischen Durchführungsstandards nach Artikel 28 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannt werden, oder zur Gänze diese Einnahmen enthalten, so legt die federführende Überwachungsbehörde den weltweiten Umsatz aus der Erbringung dieser IKT-Dienstleistungen zugrunde.

    3. Übermittelt der kritische IKT-Drittdienstleister der federführenden Überwachungsbehörde bis zu dem in Absatz 2 genannten Datum keine geprüften Zahlen, die sich auf die Einnahmen aus der Erbringung von IKT-Dienstleistungen für die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Finanzunternehmen beschränken oder zur Gänze diese Einnahmen enthalten, und übermittelt er der federführenden Überwachungsbehörde bis zu dem in Absatz 2 genannten Datum keine geprüften Zahlen, die sich auf die in der Union erzielten Einnahmen beschränken, so legt die federführende Überwachungsbehörde den Umsatz zugrunde, den der kritische IKT-Drittdienstleister unabhängig von der Kundenart weltweit erzielt.

    1. Melden kritische IKT-Drittdienstleister die Einnahmen in einer anderen Währung als dem Euro, so rechnet die federführende Überwachungsbehörde diese Einnahmen zum Durchschnitt des von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Wechselkurses für den Zeitraum, in dem die Einnahmen erfasst wurden, in Euro um.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod