Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
ICT third-party service providers
- ITS on register of information
Artikel 3 Allgemeine Anforderungen an die Vorlagen des Informationsregisters
Summary What does Article 3 of the ITS on register of information say?
This article sets out the core obligations for how financial entities must maintain and populate the register of information introduced under DORA (Regulation (EU) 2022/2554).
It directs financial entities to use the prescribed templates from the annexes and establishes clear standards for what the register must contain and how the data within it must be managed.
A notable feature is its emphasis on data quality, requiring information to meet six named principles, and its extension of identification requirements down through the ICT service supply chain, including subcontractors supporting critical or important functions.
Important points:
- Maintain and populate the register of information using the prescribed annex templates, ensuring coverage of all ICT services from direct providers and all subcontractors underpinning critical or important functions.
- Ensure all data in the register meets six data quality principles: accuracy, completeness, consistency, integrity, uniformity, and validity — and correct errors promptly.
- Use valid LEI or EUID identifiers for all ICT third-party service providers that are legal persons, and where critical or important functions are at stake, ensure subcontractors in the supply chain also provide these identifiers.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die Finanzunternehmen führen und aktualisieren das Informationsregister gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2554 auf Unternehmensebene oder auf teilkonsolidierter und konsolidierter Ebene unter Verwendung der in den Anhängen I bis IV enthaltenen Vorlagen.
Die Finanzunternehmen stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannten Vorlagen alle nachstehenden Angaben enthalten:
die einschlägigen Informationen in Bezug auf sämtliche IKT-Dienstleistungen, die von direkten IKT-Drittdienstleistern erbracht werden,
Informationen über alle Unterauftragnehmer, die IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder wesentlicher Bereiche davon sicherstellen.
Die Finanzunternehmen stellen sicher, dass die Angaben in den in Absatz 1 genannten Vorlagen korrekt und kohärent sind. Die Finanzunternehmen überprüfen die in den Vorlagen enthaltenen Angaben regelmäßig und korrigieren unverzüglich festgestellte Fehler oder Unstimmigkeiten.
Im Falle von Gruppen stellen die Finanzunternehmen, die für die Führung und Aktualisierung des Informationsregisters auf teilkonsolidierter und konsolidierter Ebene zuständig sind, sicher, dass die Angaben in Bezug auf die Unternehmensebene in der Konsolidierung korrekt sind und mit den Angaben auf teilkonsolidierter und konsolidierter Ebene übereinstimmen.
Die Finanzunternehmen stellen sicher, dass die Angaben in den in Absatz 1 genannten Vorlagen den folgenden Grundsätzen der Datenqualität entsprechen:
Richtigkeit
Vollständigkeit
Kohärenz
Integrität
Einheitlichkeit
Gültigkeit
Die Finanzunternehmen verwenden eine gültige und aktive Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, im Folgenden „LEI“) oder die in Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2017/1132 genannte europäische einheitliche Kennung (European Unique Identifier, im Folgenden „EUID“) bzw., sofern vorhanden, beide Kennungen, um alle ihre IKT-Drittdienstleister, bei denen es sich um juristische Personen handelt, zu identifizieren, mit Ausnahme von natürlichen Personen, die als Unternehmer handeln.
Wenn eine IKT-Dienstleistung, die von einem direkten IKT-Drittdienstleister erbracht wird, eine kritische oder wichtige Funktion der Finanzunternehmen unterstützt, stellen die Finanzunternehmen über den direkten IKT-Drittdienstleister sicher, dass alle Unterauftragnehmer des direkten IKT-Drittdienstleisters, die im Informationsregister gemäß Absatz 2 Buchstabe b aufgeführt sind und IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, sicherstellen/unterstützen, eine gültige und aktive LEI verwenden oder ihre EUID bzw., sofern vorhanden, beide Kennungen bereitstellen, es sei denn, bei diesen Unterauftragnehmern handelt es sich um natürliche Personen, die als Unternehmer handeln.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
kritische oder wichtige Funktion
(En. critical or important function)
Definition
Gruppe
(En. group)
Definition
IKT-Drittdienstleister
(En. ICT third-party service provider)
Definition
IKT-Dienstleistungen
(En. ICT services)