Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
Basic legislative acts
- DORA regulation
Artikel 57 Ausübung der Befugnisübertragung
Summary What does Article 57 of the DORA regulation say?
This article governs the mechanics of how delegated powers are granted to the Commission under DORA.
It is a procedural and administrative article, directly linked to Articles 31(6) and 43(2), which deal with the designation criteria for critical ICT third-party service providers and the fees charged to them respectively.
The article sets out the time-limited nature of the delegation, the conditions under which it can be extended or revoked, the consultation requirements before adoption, and the scrutiny process involving the European Parliament and the Council.
Important points:
- The Commission is granted the power to adopt delegated acts for a period of five years from 17 January 2024, with automatic extension unless the European Parliament or the Council objects.
- The European Parliament or the Council may revoke the delegation of power at any time, though this does not affect the validity of delegated acts already in force.
- Before adopting a delegated act, the Commission is required to consult experts designated by each Member State.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 31 Absatz 6 und Artikel 43 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 17. Januar 2024 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren einen Bericht über die Befugnisübertragung. Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widersprechen einer solchen Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums.
Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 31 Absatz 6 und Artikel 43 Absatz 2 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von delegierten Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird von dem Beschluss über den Widerruf nicht berührt.
Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen, im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung enthaltenen Grundsätzen.
Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.
Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 31 Absatz 6 und Artikel 43 Absatz 2 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um drei Monate verlängert.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 98 Delegated acts for further specification
Um die Kriterien für die Einstufung von IKT-Drittdienstleistern als kritisch weiter zu quantifizieren und zu präzisieren und um Überwachungsgebühren zu harmonisieren, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung in Bezug auf Folgendes zu erlassen: die weitere Präzisierung der systemischen Auswirkungen, die ein Ausfall eines Dienstes oder ein operativer Ausfall eines IKT-Drittdienstleisters auf die Finanzunternehmen haben könnte, für die er IKT-Dienstleistungen bereitstellt; die Anzahl global systemrelevanter Institute (G-SRI) oder anderer systemrelevanter Institute (A-SRI), die auf den betreffenden IKT-Drittdienstleister angewiesen sind; die Zahl der IKT-Drittdienstleister, die auf einem bestimmten Markt tätig sind; die Kosten für die Migration von Daten und IKT-Arbeitslasten zu anderen IKT-Drittdienstleistern; sowie den Betrag der Überwachungsgebühren und die damit verbundene Zahlungsweise. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung(22) niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, sollten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten erhalten, und ihre Sachverständigen sollten systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission haben, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
IKT-Drittdienstleister
(En. ICT third-party service provider)
Definition
IKT-Dienstleistungen
(En. ICT services)
Footnote 22