Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
Basic legislative acts
- DORA regulation
Artikel 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Summary What does Article 4 of the DORA regulation say?
This article establishes the proportionality principle as it applies throughout DORA.
It makes clear that financial entities are not expected to apply the regulation's requirements in a one-size-fits-all manner; instead, compliance must be calibrated to each entity's size, risk profile, and the nature and complexity of its operations.
This principle runs across the ICT risk management rules in Chapter II, as well as the requirements in Chapters III, IV, and the first section of Chapter V.
Competent authorities are also brought into the picture, as they must factor in proportionality when reviewing an entity's ICT risk management framework.
Important points:
- Implement the rules of Chapters II, III, IV, and V, Section I in a manner proportionate to your size, overall risk profile, and the nature, scale, and complexity of your services, activities, and operations.
- Competent authorities are required to consider the proportionality principle when reviewing the consistency of a financial entity's ICT risk management framework.
- This article acts as a cross-cutting interpretive lens for how obligations throughout the regulation should be applied.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die Finanzunternehmen wenden die in Kapitel II festgelegten Vorschriften im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an, wobei ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte Rechnung zu tragen ist.
Darüber hinaus muss die Anwendung der Kapitel III und IV sowie des Kapitels V Abschnitt I durch die Finanzunternehmen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie zu der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte stehen, wie dies in den einschlägigen Vorschriften jener Kapitel ausdrücklich vorgesehen ist.
Bei der Überprüfung der Kohärenz des IKT-Risikomanagementrahmens auf der Grundlage der Berichte, die den zuständigen Behörden gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 2 auf Anfrage vorgelegt werden, prüfen die zuständigen Behörden die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Finanzunternehmen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 21 Baseline requirements with proportional application and supervision
Um die vollständige Kontrolle über das IKT-Risiko zu behalten, müssen Finanzunternehmen über umfassende Kapazitäten verfügen, die ein leistungsfähiges und wirksames IKT-Risikomanagement sowie spezifische Mechanismen und Strategien für die Handhabung aller IKT-bezogener Vorfälle und für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle ermöglichen. Ebenso sollten Finanzunternehmen über Leit- und Richtlinien für die Erprobung von IKT-Systemen, -Kontrollen und -Prozessen sowie für das Management des IKT-Drittparteienrisikos verfügen. Die Mindestanforderungen an die digitale operationale Resilienz für Finanzunternehmen sollten angehoben werden, wobei auch eine verhältnismäßige Anwendung der Anforderungen für bestimmte Finanzunternehmen möglich sein sollte, insbesondere bei Kleinstunternehmen sowie Finanzunternehmen, die einem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen unterliegen. Um eine effiziente Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, die verhältnismäßig ist und der Notwendigkeit Rechnung trägt, den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden zu verringern, sollten die einschlägigen nationalen Aufsichtsmechanismen für derartige Finanzunternehmen deren Größe und Gesamtrisikoprofil sowie die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte berücksichtigen, auch wenn die in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates(10) festgelegten einschlägigen Schwellenwerte überschritten werden. Insbesondere sollten sich die Aufsichtstätigkeiten vorrangig auf die Notwendigkeit konzentrieren, ernsthaften Risiken im Zusammenhang mit dem IKT-Risikomanagement eines bestimmten Unternehmens entgegenzuwirken.
Die zuständigen Behörden sollten auch einen wachsamen, aber verhältnismäßigen Ansatz in Bezug auf die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verfolgen, die gemäß Artikel 31 der Richtlinie (EU) 2016/2341 einen wesentlichen Teil ihres Kerngeschäfts, wie Vermögensverwaltung, versicherungsmathematische Berechnungen, Rechnungslegung und Datenverwaltung, an Dienstleister auslagern.
Erwägungsgrund 36 Proportionality principle
Ungeachtet des in dieser Verordnung vorgesehenen breiten Geltungsbereichs sollten bei der Anwendung der Vorschriften für die digitale operationale Resilienz die wesentlichen Unterschiede zwischen Finanzunternehmen in Bezug auf deren Größe und Gesamtrisikoprofil berücksichtigt werden. Als Grundprinzip sollten Finanzunternehmen bei der Verteilung von Ressourcen und Kapazitäten für die Umsetzung des Rahmens für das IKT-Risikomanagement ihren IKT-Bedarf sorgfältig auf ihre Größe und ihr Gesamtrisikoprofil sowie die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte abstimmen, während die zuständigen Behörden den Ansatz einer solchen Verteilung weiterhin bewerten und überprüfen sollten.
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Definition
digitale operationale Resilienz
(En. digital operational resilience)
Definition
Handelsplatz
(En. trading venue)
Definition
Netzwerk- und Informationssystem
(En. network and information system)
Definition
IKT-Drittparteienrisiko
(En. ICT third-party risk)
Definition
Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung
(En. institution for occupational retirement provision)
Definition
IKT-Drittdienstleister
(En. ICT third-party service provider)
Definition
zentrale Gegenpartei
(En. central counterparty)
Definition
Kleinstunternehmen
(En. microenterprise)
Definition
IKT-Dienstleistungen
(En. ICT services)
Definition
Transaktionsregister
(En. trade repository)
Definition
IKT-Risiko
(En. ICT risk)
Definition
Zentralverwahrer
(En. central securities depository)
Footnote 10