Source: OJ L 333, 27.12.2022, p. 1–79

Current language: DE

Artikel 29 Vorläufige Bewertung des IKT-Konzentrationsrisikos auf Unternehmensebene


Summary What does Article 29 of the DORA regulation say?

This article extends the risk assessment obligations established in Article 28, focusing specifically on ICT concentration risk and the complexities of subcontracting chains.

It requires financial entities, when assessing a prospective ICT arrangement for critical or important functions, to consider whether that arrangement could create problematic dependencies — such as relying on a provider that cannot easily be replaced, or accumulating multiple arrangements with the same provider or closely connected providers.

The article then broadens its scope to address subcontracting scenarios, requiring financial entities to weigh the risks of further subcontracting, consider insolvency implications, and account for the additional complications that arise when providers or subcontractors are established in third countries.

Important points:

  • Assess whether a new ICT arrangement for critical or important functions would create concentration risk through non-substitutable or closely connected providers, and weigh the benefits and costs of alternative solutions.
  • Where subcontracting of critical or important functions is permitted, assess the risks of subcontracting chains — including third-country subcontractors — and consider the insolvency law provisions that would apply if the provider went bankrupt.
  • Where a provider supporting critical or important functions is established in a third country, also consider compliance with Union data protection rules and the effective enforcement of law in that country.

Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.

    1. Bei der Ermittlung und Bewertung der in Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe c genannten Risiken berücksichtigen Finanzunternehmen zudem, ob der geplante Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung in Bezug auf IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, Folgendes herbeiführen würde:

      1. Verträge mit einem IKT-Drittdienstleister, der nicht ohne Weiteres ersetzbar ist; oder

      2. mehrfache vertragliche Vereinbarungen über die Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen mit demselben IKT-Drittdienstleister oder mit eng verbundenen IKT-Drittdienstleistern.

    2. Finanzunternehmen wägen Nutzen und Kosten alternativer Lösungen ab, z. B. die Nutzung verschiedener IKT-Drittdienstleister, und berücksichtigen, ob und wie geplante Lösungen den geschäftlichen Erfordernissen und Zielen entsprechen, die in ihrer Strategie für digitale Resilienz festgelegt sind.

    1. Ist in der vertraglichen Vereinbarung über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen die Möglichkeit vorgesehen, dass ein IKT-Drittdienstleister IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung einer kritischen oder wichtigen Funktion per Unterauftrag an andere IKT-Drittdienstleister vergibt, wägen Finanzunternehmen die Vorteile und Risiken ab, die im Zusammenhang mit einer solchen Unterauftragsvergabe entstehen können, insbesondere sofern der IKT-Unterauftragnehmer in einem Drittland niedergelassen ist.

    2. Betreffen vertragliche Vereinbarungen IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, berücksichtigen die Finanzunternehmen gebührend die Bestimmungen des Insolvenzrechts, die im Falle der Insolvenz des IKT-Drittdienstleisters anwendbar wären, sowie jede Einschränkung, die sich im Zusammenhang mit der dringenden Wiederherstellung der Daten des Finanzunternehmens ergeben könnte.

    3. Werden mit einem IKT-Drittdienstleister mit Sitz in einem Drittland vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen geschlossen, so beachten Finanzunternehmen neben den in Unterabsatz 2 genannten Umständen auch, dass die Datenschutzvorschriften der Union eingehalten und die Rechtsvorschriften in diesem Drittland wirksam durchgesetzt werden.

    4. Ist in den vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen die Unterauftragsvergabe vorgesehen, so bewerten die Finanzunternehmen, ob und wie sich potenziell lange oder komplexe Ketten der Unterauftragsvergabe auf ihre Fähigkeit auswirken können, die vertraglich vereinbarten Funktionen vollständig zu überwachen, und ob die zuständige Behörde in dieser Hinsicht in der Lage ist, das Finanzunternehmen wirksam zu beaufsichtigen.

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