Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 153–163

Current language: DE

DORA directive

RICHTLINIE (EU) 2022/2556 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Dezember 2022

zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1),

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(2),

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1Digital risks in financial services

Die Union muss den digitalen Risiken, die sich aus dem verstärkten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bei der Bereitstellung und Nutzung von Finanzdienstleistungen ergeben und sämtliche Finanzunternehmen betreffen, angemessen und umfassend begegnen und damit ihren Beitrag zur Realisierung des Potenzials des digitalen Finanzwesens leisten, indem Innovationen vorangetrieben werden und der Wettbewerb in einem sicheren digitalen Umfeld gefördert wird.

Erwägungsgrund 2 ICT risks of breakthrough technologies

Finanzunternehmen sind in ihrem Geschäftsalltag sehr stark auf die Nutzung digitaler Technologien angewiesen. Es ist daher von größter Bedeutung, die operationale Resilienz ihres digitalen Betriebs gegenüber IKT-Risiken sicherzustellen. Dies ist angesichts der Zunahme von bahnbrechenden Technologien am Markt — insbesondere Technologien, die die digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die mittels Distributed-Ledger- oder ähnlicher Technologie (Kryptowerte) gespeichert werden, ermöglichen — sowie von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten dringender geworden.

Erwägungsgrund 3Amended directives

Auf Unionsebene enthalten derzeit die Richtlinien 2009/65/EG(4), 2009/138/EG(5), 2011/61/EU(6), 2013/36/EU(7), 2014/59/EU(8), 2014/65/EU(9), (EU) 2015/2366(10) und (EU) 2016/2341(11) des Europäischen Parlaments und des Rates die Bestimmungen zum Management von IKT-Risiken im Finanzsektor.

Diese Bestimmungen sind uneinheitlich und stellenweise lückenhaft. Das IKT-Risiko wird in einigen Fällen nur implizit als Teil des operationellen Risikos behandelt, während es in anderen Fällen überhaupt nicht behandelt wird. Diese Probleme werden durch die Annahme der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates(12) behoben. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung zu gewährleisten, sollten die genannten Richtlinien daher geändert werden. Durch die vorliegende Richtlinie werden eine Reihe von Änderungen vorgenommen, die erforderlich sind, um für Rechtsklarheit und Kohärenz bei der durch die gemäß den genannten Richtlinien zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erfolgende Anwendung von unterschiedlichen Anforderungen an die digitale operationale Resilienz, die für die Ausführung ihrer unternehmerischer Tätigkeiten und für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind, zu sorgen, wodurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet wird. Es ist erforderlich, dafür zu sorgen, dass diese Anforderungen in Bezug auf die Marktentwicklungen angemessen sind, und zugleich die Verhältnismäßigkeit — insbesondere in Bezug auf die Größe von Finanzunternehmen und die besonderen für sie geltenden Regelungen — mit dem Ziel zu fördern, die Befolgungskosten zu senken.

HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

  1. Artikel 1Änderungen der Richtlinie 2009/65/EG
  2. Artikel 2Änderungen der Richtlinie 2009/138/EG
  3. Artikel 3Änderung der Richtlinie 2011/61/EU
  4. Artikel 4Änderungen der Richtlinie 2013/36/EU
  5. Artikel 5Änderungen der Richtlinie 2014/59/EU
  6. Artikel 6Änderungen der Richtlinie 2014/65/EU
  7. Artikel 7Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366
  8. Artikel 8Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341
  9. Artikel 9Umsetzung
  10. Artikel 10Inkrafttreten
  11. Artikel 11Adressaten

Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2022.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Die Präsidentin

R. METSOLA

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BEK

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