Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024Current language: DE
- Cyber resilience for products with digital elements
Basic legislative acts
- CRA regulation
Artikel 43 Notifizierungsverfahren
Summary What does Article 43 of the CRA regulation say?
This article sets out the formal notification procedure that notifying authorities must follow when designating conformity assessment bodies under the Cyber Resilience Act.
It directly follows from Article 42, which governs the application process, and builds upon Article 39, which establishes the eligibility requirements a body must satisfy before it can be notified.
The article covers the mechanics of how a notification is submitted, what information it must contain, and the conditions under which a body officially acquires the status of a notified body.
Important points:
- Notifying authorities are required to notify only those conformity assessment bodies that have satisfied the requirements of Article 39, and must do so via the Commission's New Approach Notified and Designated Organisations information system.
- Where no accreditation certificate is used, the notifying authority must provide documentary evidence of the body's competence and the arrangements for its ongoing monitoring.
- A body may only begin operating as a notified body after a standstill period of two weeks (where accreditation is used) or two months (where it is not), during which the Commission or other Member States may raise objections.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die notifizierenden Behörden notifizieren nur Konformitätsbewertungsstellen, die die Anforderungen in Artikel 39 erfüllen.
Die notifizierende Behörde unterrichtet die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mittels des von der Kommission entwickelten und verwalteten Informationssystems für die nach dem neuen Konzept notifizierten und benannten Organisationen.
Die Notifizierung enthält vollständige Angaben zu den Konformitätsbewertungstätigkeiten, dem bzw. den betreffenden Konformitätsbewertungsmodulen und Produkten mit digitalen Elementen sowie die einschlägige Bestätigung der Kompetenz.
Beruht eine Notifizierung nicht auf einer Akkreditierungsurkunde gemäß Artikel 42 Absatz 2, legt die notifizierende Behörde der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Unterlagen vor, mit denen die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle nachgewiesen wird, sowie die Vereinbarungen, die getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die Stelle regelmäßig überwacht wird und stets den Anforderungen in Artikel 39 genügt.
Die betreffende Stelle darf die Aufgaben einer notifizierten Stelle nur dann wahrnehmen, wenn weder die Kommission noch die anderen Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Wochen nach der Notifizierung, falls eine Akkreditierungsurkunde vorliegt, oder innerhalb von zwei Monaten nach der Notifizierung, falls keine Akkreditierung vorliegt, Einwände erhoben haben.
Nur eine solche Stelle gilt für die Zwecke dieser Verordnung als notifizierte Stelle.
Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten werden über alle späteren relevanten Änderungen der Notifizierung informiert.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 101 Alternatives to transparent accreditation
Eine transparente Akkreditierung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die das notwendige Maß an Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen gewährleistet, sollte von den nationalen Behörden unionsweit als bevorzugtes Mittel zum Nachweis der fachlichen Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen angesehen werden. Allerdings können nationale Behörden die Auffassung vertreten, dass sie über die geeigneten Mittel verfügen, um diese Bewertung selbst vorzunehmen. Um in solchen Fällen die Glaubwürdigkeit der durch andere nationale Behörden vorgenommenen Beurteilungen zu gewährleisten, sollten sie der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten alle erforderlichen Unterlagen übermitteln, aus denen hervorgeht, dass die beurteilten Konformitätsbewertungsstellen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Erwägungsgrund 103 Notification via the NANDO information system
Die Notifizierung einer Konformitätsbewertungsstelle sollte der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten von der notifizierenden Behörde über das NANDO-Informationssystem (New Approach Notified and Designated Organisations, Informationssystem für die nach dem neuen Konzept notifizierten und benannten Organisationen) übermittelt werden. Das NANDO-Informationssystem ist das von der Kommission entwickelte und verwaltete elektronische Notifizierungsinstrument, mit dem eine Liste aller notifizierten Stellen geführt wird.
Erwägungsgrund 104 Objection period
Da die notifizierten Stellen ihre Dienstleistungen in der gesamten Union anbieten können, sollten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission die Möglichkeit erhalten, Einwände gegen eine notifizierte Stelle zu erheben. Daher ist es wichtig, dass eine Frist vorgesehen wird, innerhalb deren etwaige Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen geklärt werden können, bevor diese ihre Arbeit als notifizierte Stellen aufnehmen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
(En. Union harmonisation legislation)
Definition
notifizierende Behörde
(En. notifying authority)
Definition
Produkt mit digitalen Elementen
(En. product with digital elements)
Definition
Konformitätsbewertungsstelle
(En. conformity assessment body)
Definition
notifizierte Stelle
(En. notified body)