Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 164–198Current language: DE
- Resilience of critical entities
Basic legislative acts
- CER directive
Artikel 22 Sanktionen
Summary What does Article 22 of the CER directive say?
This article addresses the enforcement side of the Directive by requiring Member States to establish their own penalty regimes for non-compliance with national measures adopted under this Directive.
Rather than setting specific penalties at EU level, the Directive leaves the design of those penalties to each Member State, while mandating that they meet three core qualities: they must be effective, proportionate and dissuasive.
Member States are also required to keep the Commission informed of their penalty frameworks and any changes to them.
Important points:
- Member States are required to establish and implement penalty rules for infringements of national measures adopted under this Directive.
- Penalties must be effective, proportionate and dissuasive.
- Member States must notify the Commission of their penalty rules and measures by 17 October 2024, and notify any subsequent amendments without delay.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften und Maßnahmen bis zum 17. Oktober 2024 mit und melden ihr umgehend etwaige spätere diesbezügliche Änderungen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 40 Powers of the competent authorities
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass ihre zuständigen Behörden über bestimmte spezifische Befugnisse für die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung dieser Richtlinie in Bezug auf kritische Einrichtungen verfügen, die gemäß dieser Richtlinie ihrer rechtlichen Zuständigkeit unterliegen. Diese Befugnisse sollten insbesondere die Möglichkeit umfassen, Inspektionen und Audits durchzuführen, Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen, kritische Einrichtungen dazu zu verpflichten, Informationen und Nachweise über die Maßnahmen vorzulegen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ergriffen haben, und erforderlichenfalls Anordnungen zur Behebung festgestellter Verstöße zu erlassen. Beim Erlass solcher Anordnungen sollten die Mitgliedstaaten keine Maßnahmen vorschreiben, die über das hinausgehen, was erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Erfüllung der jeweiligen Verpflichtung durch die betreffende kritische Einrichtung sicherzustellen, wobei insbesondere der Schwere des Verstoßes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betreffenden kritischen Einrichtung Rechnung zu tragen ist. Generell sollten diese Befugnisse mit angemessenen und wirksamen Garantien einhergehen, die im nationalen Recht im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festzulegen sind. Im Zuge der Bewertung, ob eine kritische Einrichtung ihre, in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen erfüllt, sollten die nach der vorliegenden Richtlinie zuständigen Behörden die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden ersuchen können, ihre Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse in Bezug auf eine in den Anwendungsbereich jener Richtlinie fallende Einrichtung auszuüben, die gemäß der vorliegenden Richtlinie als eine kritische Einrichtung eingestuft wurde. Die gemäß der vorliegenden Richtlinie zuständigen Behörden und die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden sollten zu diesem Zweck zusammenarbeiten und Informationen austauschen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
kritische Einrichtung
(En. critical entity)