Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 164–198Current language: DE
- Resilience of critical entities
Basic legislative acts
- CER directive
Artikel 10 Unterstützung kritischer Einrichtungen durch die Mitgliedstaaten
Summary What does Article 10 of the CER directive say?
This article establishes the support role that Member States must play in helping critical entities build and maintain their resilience.
Rather than placing obligations solely on the entities themselves, it creates a complementary layer of state-level assistance — through guidance, training, exercises, and potentially even financial resources.
It also requires competent authorities to actively cooperate and exchange good practices with critical entities, and obliges Member States to facilitate voluntary information sharing among critical entities themselves.
Important points:
- Member States are required to support critical entities through guidance, training, exercises, and, where justified by public interest, financial resources.
- Competent authorities are required to cooperate and exchange information and good practices with critical entities across all sectors listed in the Annex.
- Member States must facilitate voluntary information sharing between critical entities, subject to rules on classified information, competition, and data protection.
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Die Mitgliedstaaten unterstützen kritische Einrichtungen bei der Verbesserung ihrer Resilienz. Diese Unterstützung kann die Entwicklung von Leitfäden und Methoden, die Unterstützung der Organisation von Übungen zur Überprüfung ihrer Resilienz und die Bereitstellung von Beratung und Schulungen für Personal kritischer Einrichtungen umfassen. Die Mitgliedstaaten können kritischen Einrichtungen unbeschadet der geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen Finanzmittel zur Verfügung stellen, wenn dies erforderlich und durch im öffentlichen Interesse liegende Ziele gerechtfertigt ist.
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die zuständigen Behörden mit den kritischen Einrichtungen der im Anhang festgelegten Sektoren zusammenarbeiten sowie Informationen und bewährte Verfahren austauschen.
Die Mitgliedstaaten erleichtern den freiwilligen Informationsaustausch zwischen kritischen Einrichtungen in unter diese Richtlinie fallenden Fragen im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht, insbesondere in Fragen bezüglich Verschlusssachen und sensibler Informationen, des Wettbewerbs und des Schutzes personenbezogener Daten.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 25 Provision of support for critical entities
Unbeschadet der eigenen rechtlichen Verantwortung der kritischen Einrichtungen, die in der vorliegenden Richtlinie enthaltenen Verpflichtungen einzuhalten, sollten die Mitgliedstaaten die kritischen Einrichtungen, insbesondere jene, die als kleine oder mittlere Unternehmen einzustufen sind, im Einklang mit den Verpflichtungen von Mitgliedstaaten aus der vorliegenden Richtlinie beim Ausbau ihrer Resilienz unterstützen und dabei übermäßigem Verwaltungsaufwand vorbeugen. Die Mitgliedstaaten könnten insbesondere Leitfäden und Methoden für ihre kritischen Einrichtungen entwickeln, sie bei der Organisation von Übungen zur Überprüfung der Resilienz kritischer Einrichtungen unterstützen sowie Beratung und Schulungen für das Personal kritischer Einrichtungen bereitstellen. Sofern dies erforderlich und durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, könnten die Mitgliedstaaten Finanzmittel bereitstellen und sollten unbeschadet der Anwendung der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Wettbewerbsregeln den freiwilligen Informationsaustausch und den Austausch bewährter Verfahren zwischen kritischen Einrichtungen erleichtern.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Resilienz
(En. resilience)
Definition
Sicherheitsvorfall
(En. incident)
Definition
kritische Einrichtung
(En. critical entity)