Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 1–39Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Transfer of funds regulation (TFR)
Artikel 8 Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
Summary What does Article 8 of the Transfer of funds regulation (TFR) say?
This article sits on the receiving end of the transfer chain, placing obligations squarely on the payment service provider of the payee.
It builds directly on the information requirements established in Articles 4, 5, 6, and 7, setting out what the payee's payment service provider must do when those requirements are not met.
The core thrust is that receiving providers cannot be passive: they must have risk-based procedures in place to decide what to do with incoming transfers that carry missing or incomplete payer and payee information, with options ranging from rejecting the transfer outright to requesting the missing details.
The article also addresses the scenario of repeat non-compliance by a sending payment service provider, escalating the required response up to and including termination of the business relationship, with any such failure to be reported to the relevant competent authority.
Important points:
- Implement effective risk-based procedures to determine whether to execute, reject, or suspend incoming transfers of funds that lack the required payer and payee information.
- Where a sending payment service provider repeatedly fails to provide the required information, take escalating steps — up to rejecting future transfers or restricting or terminating the business relationship with that provider.
- Report any such repeated failure, and the steps taken in response, to the competent authority responsible for monitoring anti-money laundering and counter-terrorist financing compliance.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers richtet wirksame risikobasierte Verfahren ein, einschließlich Verfahren, die sich auf die in Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannte risikoorientierte Grundlage stützen, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob ein Geldtransfer, bei dem die vorgeschriebenen vollständigen Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger fehlen, auszuführen, zurückzuweisen oder auszusetzen ist, und welche Folgemaßnahmen angemessenerweise zu treffen sind.
Stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bei Erhalt eines Geldtransfers fest, dass die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a, b und c, Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a und b, Artikel 5 Absatz 1 oder Artikel 6 genannten Angaben fehlen oder unvollständig sind oder nicht, wie in Artikel 7 Absatz 1 vorgegeben, unter Verwendung der im Einklang mit den Übereinkünften über das Nachrichten- oder Zahlungs- und Abwicklungssystem zulässigen Buchstaben oder Einträge ausgefüllt wurden, so verfährt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers auf risikoorientierter Grundlage wie folgt:
Er weist den Transferauftrag zurück oder
fordert die vorgeschriebenen Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger an, bevor oder nachdem er die Gutschrift zugunsten des Zahlungskontos des Zahlungsempfängers ausführt oder dem Zahlungsempfänger den Geldbetrag zur Verfügung stellt.
Versäumt es ein Zahlungsdienstleister wiederholt, die vorgeschriebenen Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger vorzulegen, so verfährt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie folgt:
er ergreift Maßnahmen, die anfänglich Verwarnungen und Fristsetzungen umfassen können, bevor er zu einer Zurückweisung, Beschränkung oder Beendigung im Sinne von Buchstabe b übergeht, sofern die erforderlichen Informationen weiterhin nicht vorgelegt wurden, oder
er weist alle künftigen Transferaufträge dieses Zahlungsdienstleisters direkt zurück oder beschränkt oder beendet die Geschäftsbeziehungen zu diesem Zahlungsdienstleister.
Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers meldet dieses Versäumnis sowie die ergriffenen Maßnahmen der für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörde.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 44 Risk-based procedures for transfers with missing or incomplete information
In Anbetracht des Risikos der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, das mit anonymen Geldtransfers verbunden sein kann, sollten Zahlungsdienstleister zur Einholung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zur Einholung von Angaben zum Originator und zum Begünstigten verpflichtet sein. Gemäß dem von der FATF entwickelten risikobasierten Ansatz sollten mit Blick auf eine gezieltere Bekämpfung des Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Bereiche mit höherem und Bereiche mit geringerem Risiko ermittelt werden. Dementsprechend sollten der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Begünstigten, der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und der zwischengeschaltete Anbieter von Krypto-Dienstleistungen über wirksame risikobasierte Verfahren verfügen, die zur Anwendung kommen, wenn die erforderlichen Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger bzw. – bei Kryptowertetransfers – zum Originator oder zum Begünstigten fehlen, damit diese Dienstleister entscheiden können, ob der betreffende Transfer ausgeführt, zurückgewiesen oder ausgesetzt wird und welche Folgemaßnahmen angemessenerweise zu treffen sind.
Erwägungsgrund 49 Application without prejudice to civil, administrative or criminal law obligations
Die Bestimmungen über Geldtransfers und Kryptowertetransfers, in deren Fall die Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger bzw. zum Originator oder zum Begünstigten fehlen oder unvollständig sind und Kryptowertetransfers aufgrund ihres Ursprungs oder ihres Ziels als verdächtig gelten müssen, gelten unbeschadet aller etwaigen Verpflichtungen der Zahlungsdienstleister, zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und zwischengeschalteten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Geldtransfers und Kryptowertetransfers, die zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Bestimmungen verletzen, zurückzuweisen oder auszusetzen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
DLT
(En. distributed ledger technology)
Definition
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Zahlungsempfänger
(En. payee)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Zahler
(En. payer)
Definition
Geschäftsbeziehung
(En. business relationship)
Definition
Drittland
(En. third country)
Definition
Aufseher
(En. supervisor)
Definition
Geldtransfer
(En. transfer of funds)
- Überweisungen im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- Lastschriften im Sinne des Artikels 4 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- nationale oder grenzüberschreitende Finanztransfers im Sinne des Artikels 4 Nummer 22 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- Transfers, die mit einer Zahlungskarte, einem E-Geld-Instrument, einem Mobiltelefon oder einem anderen im Voraus oder im Nachhinein bezahlten digitalen oder IT-Gerät mit ähnlichen Merkmalen durchgeführt werden;
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
Geldbetrag
(En. funds)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- eine zentrale Meldestelle;
- eine Aufsichtsbehörde;
- eine Behörde, deren Aufgabe es ist, Geldwäsche, deren Vortaten oder Terrorismusfinanzierung zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, oder deren Aufgabe es ist, Vermögenswerte aus Straftaten zu ermitteln, zu beschlagnahmen oder einzufrieren und einzuziehen;
- eine Behörde mit besonderen Zuständigkeiten für die Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung;
Definition
Distributed-Ledger-Adresse
(En. distributed ledger address)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Zahlungsdienstleister
(En. payment service provider)
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Aufsichtsbehörde
(En. supervisory authority)
Definition
Zahlungskonto
(En. payment account)
Definition
Kryptowertekonto
(En. crypto-asset account)
Definition
Originator
(En. originator)
Definition
Krypto-Dienstleistungen
(En. crypto-asset services)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Kryptowertetransfer
(En. transfer of crypto-assets)
Definition
Selbstverwaltungseinrichtung
(En. self-regulatory body)