Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 1–39

Current language: DE

Artikel 4 Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben


Summary What does Article 4 of the Transfer of funds regulation (TFR) say?

This is a core operational article that sets out the full information requirements placed on the payer's payment service provider when executing a transfer of funds.

It establishes what data must accompany every transfer — covering both the payer and the payee — and crucially requires that this information be verified before the transfer is executed.

The article sits at the heart of the regulation's traceability framework, and Articles 5 and 6 provide derogations from some of its requirements in specific circumstances.

Important points:

  • Ensure every transfer of funds is accompanied by identifying information on both the payer and the payee, including names, account numbers, and address or date/place of birth details.
  • Verify the accuracy of payer information before executing any transfer, using documents, data, or information from a reliable and independent source.
  • Do not execute any transfer of funds before achieving full compliance with this article.

Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.

    1. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers stellt sicher, dass bei Geldtransfers folgende Angaben zum Zahler übermittelt werden:

      1. der Name des Zahlers,

      2. die Nummer des Zahlungskontos des Zahlers,

      3. die Anschrift des Zahlers, einschließlich der Angabe des Landes, der Nummer eines amtlichen persönlichen Dokuments des Zahlers und der Kundennummer oder alternativ hierzu das Geburtsdatum und der Geburtsort des Zahlers; und

      4. die aktuelle LEI des Zahlers oder, in Ermangelung dessen, eine verfügbare gleichwertige amtliche Kennung, sofern das erforderliche Feld im entsprechenden Format der Zahlungsnachricht vorhanden ist und sofern der Zahler sie seinem Zahlungsdienstleister zur Verfügung gestellt hat.

    1. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers stellt sicher, dass bei Geldtransfers folgende Angaben zum Zahlungsempfänger übermittelt werden:

      1. der Name des Zahlungsempfängers,

      2. die Nummer des Zahlungskontos des Zahlungsempfängers; und

      3. die aktuelle LEI des Zahlers oder, in Ermangelung dessen, eine verfügbare gleichwertige amtliche Kennung, sofern das erforderliche Feld im entsprechenden Format der Zahlungsnachricht vorhanden ist und sofern der Zahler sie seinem Zahlungsdienstleister zur Verfügung gestellt hat.

    1. Abweichend von Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b stellt der Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle, dass ein Geldtransfer nicht auf ein Zahlungskonto oder von einem Zahlungskonto erfolgt, sicher, dass anstelle der Nummer des Zahlungskontos bzw. der Zahlungskonten eine individuelle Transaktionskennziffer übermittelt wird.

    1. Vor Durchführung von Geldtransfers überprüft der Zahlungsdienstleister des Zahlers die Richtigkeit der in Absatz 1 und gegebenenfalls in Absatz 3 genannten Angaben anhand von Dokumenten, Daten oder Informationen aus einer verlässlichen und unabhängigen Quelle.

    1. Die in Absatz 4 dieses Artikels genannte Überprüfung gilt als ausgeführt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

      1. Die Identität des Zahlers wurde gemäß Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2015/849 überprüft, und die bei dieser Überprüfung ermittelten Daten wurden gemäß Artikel 40 jener Richtlinie aufbewahrt,

      2. Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2015/849 findet auf den Zahler Anwendung.

    1. Unbeschadet der in den Artikeln 5 und 6 vorgesehenen Ausnahmen führt der Zahlungsdienstleister des Zahlers keine Geldtransfers durch, bevor die uneingeschränkte Einhaltung dieses Artikels sichergestellt wurde.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod