Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 1–39Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Transfer of funds regulation (TFR)
Artikel 37 Überprüfung
Summary What does Article 37 of the Transfer of funds regulation (TFR) say?
This article sets out the Commission's review and reporting obligations in relation to the regulation.
It establishes a series of time-bound tasks for the Commission, covering alignment with broader AML/CFT legislation, an assessment of risks from self-hosted addresses and non-EU entities, and a comprehensive review of the regulation's application and enforcement.
The 2027 report in particular is notably detailed in its scope, covering everything from compliance by payment service providers and crypto-asset service providers, to technological solutions, the appropriateness of existing thresholds, and the risks posed by self-hosted addresses.
Important points:
- The Commission is required to review this regulation and propose amendments, if appropriate, to align it with any new overarching AML/CFT regulation within 12 months of that regulation entering into force.
- The Commission, after consulting EBA, must issue a report by 1 July 2026 assessing the risks posed by transfers to or from self-hosted addresses or entities not established in the Union.
- The Commission must submit a report to the European Parliament and Council by 30 June 2027 on the application and enforcement of this regulation, accompanied, if appropriate, by a legislative proposal.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Innerhalb von 12 Monate nach Inkrafttreten einer Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überprüft die Kommission die vorliegende Verordnung und schlägt gegebenenfalls Änderungen vor, um eine kohärente Vorgehensweise sowie eine Angleichung an die Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sicherzustellen.
Bis zum 1 Juli 2026 gibt die Kommission nach Konsultation der EBA einen Bericht heraus, in dem die Risiken, die mit Transfers an selbst gehostete Adressen oder außerhalb der Union ansässige Unternehmen oder von solchen Adressen oder Unternehmen stammenden Transfers verbunden sind, sowie die Notwendigkeit spezifischer Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken bewertet werden, und schlägt gegebenenfalls Änderungen an der vorliegenden Verordnung vor.
Bis zum 30 Juni 2027 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung und Durchsetzung der vorliegenden Verordnung und fügt diesem gegebenenfalls einen Legislativvorschlag bei.
Der in Unterabsatz 1 genannte Bericht umfasst
eine Bewertung der Wirksamkeit der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen und der Einhaltung der vorliegenden Verordnung durch Zahlungsdienstleister und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen;
eine Bewertung der technischen Lösungen für die Erfüllung der Verpflichtungen, denen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gemäß der vorliegenden Verordnung unterliegen, einschließlich der aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf technisch ausgereifte, interoperable Lösungen für die Einhaltung dieser Verordnung und die Nutzung von DLT- Analysetools zur Ermittlung von Ursprung und Ziel der transferierten Kryptowerte und für die Durchführung von „Know-your-Transaction“-Prozessen (KYT);
eine Bewertung der Wirksamkeit und der Eignung der für Geldtransfers geltenden Geringfügigkeitsgrenzen, insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich und die beim Transfer zu übermittelnden Angaben, sowie eine Bewertung der Frage, ob diese Grenzwerte heruntergesetzt oder abgeschafft werden müssen;
eine Bewertung der Kosten und des Nutzens der Einführung von Geringfügigkeitsgrenzen in Bezug auf die bei Kryptowertetransfers zu übermittelnden Angaben, einschließlich einer Bewertung der damit verbundenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
eine Analyse der Entwicklungstrends bei der Verwendung selbst gehosteter Adressen zur Durchführung von Transfers ohne Beteiligung Dritter in Verbindung mit einer Bewertung der damit verbundenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und einer Bewertung der Notwendigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken, wie besondere Verpflichtungen für Anbieter von Hardware und Software Wallets und die Beschränkung, die Kontrolle oder das Verbot von Transfers mit selbst gehosteten Adressen.
Dieser Bericht trägt neuen Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie in diesem Bereich angesiedelten, einschlägigen Evaluierungen, Bewertungen und Berichten von internationalen Organisationen und Einrichtungen für die Festlegung von Standards, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten, Anbietern von Krypto-Dienstleistungen oder aus anderen zuverlässigen Quellen Rechnung.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 46 Review in the context of the forthcoming AML/CFT legislative package
Die vorliegende Verordnung sollte im Zusammenhang mit dem Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Mechanismen, die die Mitgliedstaaten einführen sollten, um die Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern, sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 und einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 überarbeitet werden, um die Kohärenz mit den einschlägigen Bestimmungen zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 58 Commission review of risks and restrictions for self-hosted addresses by 2026
Angesichts der hohen Risiken, die mit selbst gehosteten Adressen verbunden sein können, und der technischen und regulatorischen Komplexität dieser Adressen, auch im Zusammenhang mit der Überprüfung von Angaben zum Eigentümer, sollte die Kommission bis zum 1 Juli 2026 bewerten, ob zur Minderung der mit Transfers von oder an selbst gehostete(n) Adressen oder von oder an außerhalb der Union ansässigen Einrichtungen verbundenen Risiken zusätzliche Sondermaßnahmen, wie die Einführung etwaiger Beschränkungen, erforderlich sind und wie wirksam und verhältnismäßig die Mechanismen sind, die zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben zum Eigentümer selbst gehosteter Adressen verwendet werden.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
DLT
(En. distributed ledger technology)
Definition
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Zahlungsempfänger
(En. payee)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Zahler
(En. payer)
Definition
Geldtransfer
(En. transfer of funds)
- Überweisungen im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- Lastschriften im Sinne des Artikels 4 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- nationale oder grenzüberschreitende Finanztransfers im Sinne des Artikels 4 Nummer 22 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- Transfers, die mit einer Zahlungskarte, einem E-Geld-Instrument, einem Mobiltelefon oder einem anderen im Voraus oder im Nachhinein bezahlten digitalen oder IT-Gerät mit ähnlichen Merkmalen durchgeführt werden;
Definition
Geldbetrag
(En. funds)
Definition
Distributed-Ledger-Adresse
(En. distributed ledger address)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Zahlungsdienstleister
(En. payment service provider)
Definition
Zahlungskonto
(En. payment account)
Definition
Kryptowertekonto
(En. crypto-asset account)
Definition
Originator
(En. originator)
Definition
Krypto-Dienstleistungen
(En. crypto-asset services)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Kryptowertetransfer
(En. transfer of crypto-assets)
Definition
selbst gehostete Adresse
(En. self-hosted address)
- einem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen oder
- einer außerhalb der Union ansässigen Einrichtung aufweist, die den Dienstleistungen eines Anbieters von Krypto-Dienstleistungen vergleichbare Dienstleistungen erbringt;