Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 1–39Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Transfer of funds regulation (TFR)
Artikel 21 Kryptowertetransfers mit fehlenden Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
Summary What does Article 21 of the Transfer of funds regulation (TFR) say?
This article is the intermediary crypto-asset service provider equivalent of Article 17, which sets out the same framework for the crypto-asset service provider of the beneficiary.
Article 21 focuses specifically on intermediary crypto-asset service providers — those sitting in the middle of a transfer chain — and sets out how they must handle transfers where required originator or beneficiary information is missing or incomplete.
It establishes a risk-based decision-making framework for acting on such transfers, and also sets out an escalation path when a counterparty repeatedly fails to supply the required information, up to and including termination of the business relationship.
Important points:
- Establish risk-based procedures for deciding whether to execute, reject, return, or suspend a crypto-asset transfer that is missing required originator or beneficiary information.
- Where missing or incomplete information is detected on receipt of a transfer, either reject or return the transfer, or request the missing information before transmitting it further.
- Where a crypto-asset service provider repeatedly fails to provide the required information, escalate through warnings and deadlines, and ultimately reject future transfers or restrict or terminate the business relationship — and report the failure and steps taken to the competent authority.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Der zwischengeschaltete Anbieter von Krypto-Dienstleistungen richtet wirksame risikobasierte Verfahren ein, einschließlich Verfahren, die sich auf die in Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannte risikoorientierte Grundlage stützen, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob im Falles eines Kryptowertetransfers, bei dem die vorgeschriebenen Angaben zum Originator und zum Begünstigten fehlen, der Kryptowertetransfer auszuführen oder zurückzuweisen ist, die Kryptowerte zurückzuüberweisen sind oder der Kryptowertetransfer auszusetzen ist, und welche Folgemaßnahmen angemessenerweise zu treffen sind.
Stellt der zwischengeschaltete Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bei Erhalt eines Kryptowertetransfers fest, dass die in Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben a, b und c und Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben a, b und c oder Artikel 15 Absatz 1 genannten Angaben fehlen oder unvollständig sind, so verfährt dieser zwischengeschaltete Anbieter von Krypto-Dienstleistungen auf risikoorientierter Grundlage und ohne ungebührliche Verzögerung wie folgt:
Er weist den Transfer zurück oder überweist die transferierten Kryptowerte zurück, oder
er fordert die vorgeschriebenen Angaben zum Originator und zum Begünstigten an, bevor er den Kryptowertetransfer übermittelt.
Versäumt es der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen wiederholt, die vorgeschriebenen Angaben zum Originator oder zum Begünstigten vorzulegen, so verfährt der zwischengeschaltete Anbieter von Krypto-Dienstleistungen wie folgt:
er ergreift Maßnahmen, die anfänglich Verwarnungen und Fristsetzungen umfassen können, bevor er zu einer Zurückweisung, Beschränkung oder Beendigung im Sinne von Buchstabe b übergeht, sofern die erforderlichen Informationen weiterhin nicht vorgelegt wurden, oder
er weist alle künftigen Transfers von Kryptowerten von diesem oder an diesen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen direkt zurück oder beschränkt oder beendet die Geschäftsbeziehungen zu diesem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.
Der zwischengeschaltete Anbieter von Krypto-Dienstleistungen meldet dieses Versäumnis sowie die ergriffenen Maßnahmen der für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörde.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 48 Intermediary crypto-asset service providers subject to the same requirements as intermediary payment service providers
Ähnlich wie Geldtransfers zwischen Zahlungsdienstleistern könnten auch Kryptowertetransfers mit zwischengeschalteten Anbietern von Krypto-Dienstleistungen Transfers als Zwischenglied in einer Kette von Kryptowertetransfers erleichtern. Im Einklang mit den internationalen Standards sollten solche zwischengeschalteten Anbieter ebenso den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen unterliegen, wie Verpflichtungen für zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister gelten.
Erwägungsgrund 49 Application without prejudice to civil, administrative or criminal law obligations
Die Bestimmungen über Geldtransfers und Kryptowertetransfers, in deren Fall die Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger bzw. zum Originator oder zum Begünstigten fehlen oder unvollständig sind und Kryptowertetransfers aufgrund ihres Ursprungs oder ihres Ziels als verdächtig gelten müssen, gelten unbeschadet aller etwaigen Verpflichtungen der Zahlungsdienstleister, zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und zwischengeschalteten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Geldtransfers und Kryptowertetransfers, die zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Bestimmungen verletzen, zurückzuweisen oder auszusetzen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
DLT
(En. distributed ledger technology)
Definition
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Zahlungsempfänger
(En. payee)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Zahler
(En. payer)
Definition
Geschäftsbeziehung
(En. business relationship)
Definition
Drittland
(En. third country)
Definition
Aufseher
(En. supervisor)
Definition
Geldtransfer
(En. transfer of funds)
- Überweisungen im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- Lastschriften im Sinne des Artikels 4 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- nationale oder grenzüberschreitende Finanztransfers im Sinne des Artikels 4 Nummer 22 der Richtlinie (EU) 2015/2366;
- Transfers, die mit einer Zahlungskarte, einem E-Geld-Instrument, einem Mobiltelefon oder einem anderen im Voraus oder im Nachhinein bezahlten digitalen oder IT-Gerät mit ähnlichen Merkmalen durchgeführt werden;
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
Geldbetrag
(En. funds)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- eine zentrale Meldestelle;
- eine Aufsichtsbehörde;
- eine Behörde, deren Aufgabe es ist, Geldwäsche, deren Vortaten oder Terrorismusfinanzierung zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, oder deren Aufgabe es ist, Vermögenswerte aus Straftaten zu ermitteln, zu beschlagnahmen oder einzufrieren und einzuziehen;
- eine Behörde mit besonderen Zuständigkeiten für die Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung;
Definition
Distributed-Ledger-Adresse
(En. distributed ledger address)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Zahlungsdienstleister
(En. payment service provider)
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Aufsichtsbehörde
(En. supervisory authority)
Definition
Zahlungskonto
(En. payment account)
Definition
Kryptowertekonto
(En. crypto-asset account)
Definition
Originator
(En. originator)
Definition
Krypto-Dienstleistungen
(En. crypto-asset services)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Kryptowertetransfer
(En. transfer of crypto-assets)
Definition
Selbstverwaltungseinrichtung
(En. self-regulatory body)