Source: OJ L, 2024/1624, 19.6.2024Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Anti-money laundering regulation (AMLR)
Artikel 57 Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer bei juristischen Personen, die Express Trusts ähneln
Summary What does Article 57 of the Anti-money laundering regulation (AMLR) say?
This article extends the beneficial ownership framework established in Article 51 (which covers standard corporate entities) to a different category: legal entities that are structurally similar to express trusts, such as foundations.
Because these entities do not have traditional shareholders, the article defines beneficial ownership through roles rather than ownership stakes.
It casts a wide net, capturing founders, management and supervisory body members, beneficiaries, and any other person exercising indirect control.
The article also addresses how to handle complex, multi-layered structures where one of those positions is itself occupied by a legal entity, requiring a look-through to the ultimate natural persons behind it.
Important points:
- Legal entities similar to express trusts, such as foundations, must identify as beneficial owners all founders, management and supervisory body members, beneficiaries (unless Article 59 applies), and any other person who directly or indirectly controls the entity.
- In multi-layered structures, look through any legal entity occupying a listed position and identify the natural persons who are its beneficial owners.
- Member States are required to notify the Commission by 10 October 2027 of the types of legal entities in their jurisdiction that fall under this article, accompanied by detailed descriptions of their features, setup process, and register access details.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Im Fall anderer als der in Artikel 51 genannten juristischen Personen, die Express Trusts ähneln, wie z. B. Stiftungen, sind die wirtschaftlichen Eigentümer alle nachstehend genannten natürlichen Personen:
die Gründer,
die Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion,
die Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion,
die Begünstigten, es sei denn, Artikel 59 findet Anwendung,
jede andere natürliche Person, die die juristische Person direkt oder indirekt kontrolliert.
In Fällen, in denen die in Absatz 1 genannten juristischen Personen zu vielschichtigen Kontrollstrukturen gehören und in denen eine juristische Person eine der in Absatz 1 aufgeführten Positionen innehat, sind die wirtschaftlichen Eigentümer der in Absatz 1 genannten juristischen Person
die in Absatz 1 aufgeführten natürlichen Personen und
diejenigen wirtschaftlichen Eigentümer der juristischen Person, die eine der in Absatz 1 aufgeführten Positionen innehaben.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 10. Oktober 2027 eine Liste der Arten von juristischen Personen, deren wirtschaftliche Eigentümer gemäß Absatz 1 ermittelt wurden.
Der in Unterabsatz 1 genannten Mitteilung ist eine Beschreibung folgender Punkte beizufügen:
die Form und grundlegenden Merkmale dieser juristischen Personen,
des Verfahrens, durch das sie eingerichtet werden können,
des Verfahrens für den Zugang zu grundlegenden Informationen und zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer in Bezug auf diese juristischen Personen,
der Websites, auf denen die Zentralregister, die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer dieser juristischen Personen enthalten, eingesehen werden können, sowie die Kontaktdaten der für diese Register zuständigen Stellen.
Der Kommission kann im Wege eines Durchführungsrechtsakts eine Liste der dem Recht der Mitgliedstaaten unterliegenden Arten von juristischen Personen annehmen, für die die Anforderungen des vorliegenden Artikels gelten sollten. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 86 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
grundlegende Informationen
(En. basic information)
- in Verbindung mit einer juristischen Person wie
- die Rechtsform und der Namen einer juristischen Person;
- der Errichtungsakt und, falls er Gegenstand eines gesonderten Aktes ist, die Satzung;
- die Anschrift des eingetragenen oder offiziellen Sitzes und — falls abweichend — der Ort, an dem sich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet, und das Land der Gründung;
- eine Liste der gesetzlichen Vertreter;
- gegebenenfalls eine Liste von Anteilseignern oder Mitgliedern, einschließlich Informationen zur Anzahl der von jedem Anteilseigner Anteile und zu den Kategorien dieser Anteile und der Art der damit verbundenen Stimmrechte;
- gegebenenfalls die Registernummer, die einheitliche europäische Kennung, die Steuer-Identifikationsnummer und die Rechtsträgerkennung;
- im Fall von Stiftungen, die Vermögenswerte, die von der Stiftung zur Verfolgung ihrer Ziele gehalten werden;
- in Verbindung mit einer Rechtsvereinbarung wie
- der Namen oder die einheitliche Kennung der Rechtsvereinbarung;
- die Errichtungsurkunde des Trusts oder ein gleichwertiges Dokument;
- der Zweck bzw. die Zwecke der Rechtsvereinbarung, falls vorhanden;
- die Vermögenswerte, die in der Rechtsvereinbarung gehalten oder über sie verwaltet werden;
- der Wohnsitz des Trustees bzw. der Trustees des Express Trusts oder der Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, und — falls abweichend — der Ort, von dem aus der Express Trust oder die ähnliche Rechtsvereinbarung verwaltet wird;
Definition
Leitungsorgan
(En. management body)
Definition
Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion
(En. management body in its management function)
Definition
Rechtsvereinbarung
(En. legal arrangement)
Definition
Rechtsträgerkennung
(En. Legal Entity Identifier)
Definition
Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion
(En. management body in its supervisory function)
Definition
Express Trust
(En. express trust)