Source: OJ L, 2024/1620, 19.6.2024Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Anti-money laundering authority regulation (AMLAR)
Artikel 9 Thematische Überprüfungen
Summary What does Article 9 of the Anti-money laundering authority regulation (AMLAR) say?
This article establishes the framework for planning, coordinating, and sharing the outcomes of thematic supervisory reviews across the Union.
It creates an annual cycle in which national supervisory authorities feed their planned thematic review programmes up to AMLA, which then consolidates that information and, where Union-wide relevance justifies it, steps in to coordinate joint reviews.
The article draws a clear line between AMLA's coordinating role and the retained supervisory responsibility of national authorities, particularly when it comes to direct interaction with non-selected obliged entities.
This article connects closely to the broader supervisory convergence objective running through the regulation, complementing AMLA's role under Article 8 in developing a harmonised supervisory methodology.
Important points:
- Supervisory authorities are required to submit their planned thematic review programmes to AMLA by 1 December each year, covering scope, timeframe, and the nature of planned supervisory activities.
- Where thematic reviews have Union-wide relevance, AMLA coordinates joint reviews, with the General Board in supervisory composition drawing up the list and a published report for each joint review.
- Direct interaction with non-selected obliged entities in the context of any thematic review remains the exclusive responsibility of the relevant national supervisory authority and does not constitute a transfer of tasks or powers to AMLA.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Spätestens am 1. Dezember eines jeden Jahres stellen die Aufsichtsbehörden der Behörde Informationen über aufsichtliche Überprüfungen bereit, die sie im darauffolgenden Jahr oder in der darauffolgenden Aufsichtsperiode auf thematischer Basis durchzuführen beabsichtigen und die dem Ziel dienen, Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder einen besonderen Aspekt dieser Risiken, denen mehrere Verpflichtete gleichzeitig ausgesetzt sind, zu bewerten. Folgende Informationen sind bereitzustellen:
der Umfang jeder geplanten thematischen Überprüfung in Bezug auf Kategorie und Anzahl der einbezogenen Verpflichteten und der Gegenstand der Überprüfung;
der Zeitrahmen jeder geplanten thematischen Überprüfung;
die angedachte Art und Häufigkeit der Aufsichtstätigkeiten, die im Zusammenhang mit jeder thematischen Überprüfung durchzuführen sind, einschließlich etwaiger Kontrollen vor Ort oder gegebenenfalls anderer Formen der direkten Interaktion mit Verpflichteten.
Bis zum Ende eines jeden Jahres legt der Vorsitzende der Behörde dem Verwaltungsrat in der in Artikel 57 Absatz 2 genannten Aufsichtszusammensetzung eine konsolidierte Planung der thematischen Überprüfungen vor, die die Aufsichtsbehörden im darauffolgenden Jahr durchzuführen beabsichtigen.
Rechtfertigen der Umfang und die unionsweite Relevanz thematischer Überprüfungen eine Koordinierung auf Unionsebene, so werden sie von den zuständigen Aufsichtsbehörden gemeinsam durchgeführt und von der Behörde koordiniert. Das Direktorium kann auf der Grundlage der verfügbaren Analyse der in Bezug auf den Binnenmarkt bestehenden Bedrohungen, Anfälligkeiten und Risiken gemeinsame thematische Überprüfungen vorschlagen. Der Verwaltungsrat in seiner Aufsichtszusammensetzung erstellt eine Liste gemeinsamer thematischer Überprüfungen. Der Verwaltungsrat in seiner Aufsichtszusammensetzung erstellt einen Bericht über die Durchführung, den Gegenstand und die Ergebnisse jeder gemeinsamen thematischen Überprüfung. Die Behörde veröffentlicht diesen Bericht auf ihrer Website.
Die Behörde koordiniert die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden und fördert die Planung und Durchführung der in Absatz 3 beschriebenen gemeinsamen thematischen Überprüfungen. Jede im Kontext einer thematischen Überprüfung erfolgende direkte Interaktion mit Verpflichteten, bei denen es sich nicht um die ausgewählten Verpflichteten handelt, verbleibt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung dieser Verpflichteten zuständig ist, und ist nicht als Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Zusammenhang mit diesen Unternehmen im Rahmen des Aufsichtssystems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auszulegen.
Unterliegen geplante thematische Überprüfungen auf nationaler Ebene keinem koordinierten Ansatz auf Unionsebene, so prüft die Behörde gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden, ob es erforderlich und möglich ist, die Zeitrahmen für diese thematischen Überprüfungen aufeinander abzustimmen bzw. zu synchronisieren werden, und fördert den Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung zwischen den Aufsichtsbehörden, die diese thematischen Überprüfungen durchführen. Die Behörde unterstützt ferner Tätigkeiten, die die zuständigen Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen thematischen Überprüfungen gemeinsam oder in ähnlicher Weise durchführen möchten.
Die Behörde sorgt dafür, dass die Ergebnisse und Schlussfolgerungen thematischer Überprüfungen, die von mehreren Aufsichtsbehörden auf nationaler Ebene durchgeführt wurden, an alle Aufsichtsbehörden weitergegeben werden; ausgenommen sind vertrauliche Informationen über einzelne Verpflichtete. Diese Weitergabe von Informationen umfasst alle gemeinsamen Schlussfolgerungen, die sich aus dem Informationsaustausch oder aus gemeinsamen bzw. koordinierten Tätigkeiten mehrerer Aufsichtsbehörden ergeben.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Aufsichtssystem für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
(En. AML/CFT supervisory system)
Definition
Drittland
(En. third country)
Definition
Aufseher
(En. supervisor)
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Aufsichtsbehörde
(En. supervisory authority)
Definition
Selbstverwaltungseinrichtung
(En. self-regulatory body)