Source: OJ L, 2025/454, 10.3.2025Current language: DE
- Artificial intelligence act
Implementing acts
- Scientific panel of independent experts
Artikel 16 Bearbeitung des Unterstützungsantrags
Summary What does Article 16 of the Scientific panel of independent experts say?
This article governs how the AI Office handles requests for assistance submitted by the scientific panel under Article 15, specifically where the panel needs documentation or information from a provider of a general-purpose AI model.
The AI Office acts as a gatekeeper, assessing whether the request is necessary and proportionate before any action is taken.
If satisfied, it may prepare a decision for the Commission to formally request the information and then grant the scientific panel access to what is received.
If not satisfied, it must notify the scientific panel with reasons for refusal.
The AI Office is also subject to a two-week processing window and a reporting obligation to the Board.
Important points:
- The AI Office is required to assess the necessity and proportionality of each request before the Commission can formally demand documentation from a general-purpose AI model provider.
- The AI Office must notify the scientific panel with reasons if a request is refused, and must report regularly to the Board on all requests received and decisions taken.
- The AI Office must process each request within two weeks of receiving a complete request, and may pause this timeline by asking the scientific panel for additional information.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Das KI-Büro prüft, ob ein an einen Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck zu richtendes Verlangen nach Übermittlung von Unterlagen oder Informationen für die Wahrnehmung der Aufgaben des wissenschaftlichen Gremiums erforderlich und verhältnismäßig ist, wobei es der Notwendigkeit Rechnung trägt, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Geschäftsinformationen zu schützen.
Kommt das KI-Büro nach der in Absatz 1 genannten Prüfung zu dem Schluss, dass ein Unterstützungsantrag erforderlich und verhältnismäßig ist, so kann es einen Beschluss für die Kommission ausarbeiten, damit diese gemäß Artikel 91 der Verordnung (EU) 2024/1689 ein Verlangen nach Übermittlung von Unterlagen oder Informationen an einen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck richtet und dem wissenschaftlichen Gremium Zugang zu den erhaltenen Informationen gewährt.
Stellt das KI-Büro fest, dass das die beantragte Unterstützung nicht erforderlich und verhältnismäßig ist, so teilt es dies dem wissenschaftlichen Gremium unter Angabe der Gründe für die Ablehnung mit.
Das KI-Büro erstattet dem Gremium regelmäßig Bericht über die eingegangenen Anträge und die im Zusammenhang mit diesen Anträgen getroffenen Entscheidungen.
Das KI-Büro bearbeitet den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. Bevor das KI-Büro entscheidet, kann es das beantragende Mitglied des wissenschaftlichen Gremiums jederzeit auffordern, zusätzliche Informationen zur Begründung des Antrags vorzulegen. In diesem Fall gilt der Antrag erst dann als vollständig, wenn die zusätzlichen Informationen vorgelegt wurden.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 12 Procedures for assistance requests
Ein solcher Antrag sollte von einem Mitglied des wissenschaftlichen Gremiums gestellt werden, das als Berichterstatter für eine Aufgabe des wissenschaftlichen Gremiums benannt wurde, und von mindestens einem Drittel der Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums unterstützt werden. In dem Antrag sollte hinreichend begründet werden, warum ein Informationsersuchen und der Zugang zu den angeforderten Informationen für die Wahrnehmung der Aufgaben des wissenschaftlichen Gremiums erforderlich sind. Das KI-Büro sollte die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit des Antrags prüfen und dabei berücksichtigen, dass Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Geschäftsinformationen geschützt werden müssen. Wenn das KI-Büro beschließt, dem Antrag nachzukommen, sollte es ein an einen Anbieter gerichtetes Informationsersuchen ausarbeiten, das dann von der Kommission übermittelt wird, und den betreffenden Mitgliedern des wissenschaftlichen Gremiums die erhaltenen Informationen zur Verfügung stellen. Das KI-Büro sollte sichere technische Mittel einrichten, die zweckmäßig sein und einen angemessenen hohen Standard gewährleisten sollten, um Zugang zu diesen Informationen zu gewähren, der auf die beantragenden Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums — also den benannten Berichterstatter und die zu der Aufgabe des wissenschaftlichen Gremiums Beitragenden — beschränkt sein sollte. Die beantragenden Mitglieder sollten vor Erhalt der Daten eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie die verlangten Informationen ausschließlich für den angegebenen Zweck verwenden wollen, und in der sie die Modalitäten und Schutzvorkehrungen zur Gewährleistung einer vertraulichen Datenverarbeitung beschreiben. Das KI-Büro sollte einen Antrag ablehnen können, wenn es anhand der von einem Mitglied des wissenschaftlichen Gremiums vorgelegten Informationen Grund zu der Annahme hat, dass nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Risiken im Zusammenhang mit der Datensicherheit oder -vertraulichkeit bestehen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck
(En. general-purpose AI model)
Definition
Anbieter
(En. provider)
Definition
KI-System
(En. AI system)
Definition
Inverkehrbringen
(En. placing on the market)