Source: OJ L, 2024/1689, 12.7.2024Current language: DE
- Artificial intelligence act
Basic legislative acts
- AI act regulation
Artikel 7 Änderungen des Anhangs III
Summary What does Article 7 of the AI Act say?
This article is the mechanism by which Annex III — the list of high-risk AI system use-cases — can be kept up to date over time.
It grants the Commission the power to adopt delegated acts to both add new use-cases to, and remove existing ones from, that list.
It directly builds upon Article 6, which establishes the classification of AI systems as high-risk, by providing the process through which that classification framework can evolve.
The bulk of the article sets out the criteria the Commission must weigh when assessing whether a new use-case carries a level of risk equivalent to those already listed, covering factors such as the system's autonomy, the vulnerability of affected persons, the reversibility of harm, and whether existing Union law already provides adequate protection.
Important points:
- The Commission is empowered to add or remove use-cases from the high-risk AI systems list in Annex III via delegated acts.
- To add a use-case, two conditions must both be met: the AI system must fall within an area already listed in Annex III, and it must pose a risk equivalent to or greater than systems already on the list.
- To remove a use-case, the Commission must be satisfied that the system no longer poses significant risks and that its removal does not reduce the overall level of protection of health, safety, and fundamental rights under Union law.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die Kommission ist befugt, gemäß Artikel 97 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang III durch Hinzufügung oder Änderung von Anwendungsfällen für Hochrisiko-KI-Systeme zu erlassen, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen:
Die KI-Systeme sollen in einem der in Anhang III aufgeführten Bereiche eingesetzt werden;
die KI-Systeme bergen ein Risiko der Schädigung in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit oder haben nachteilige Auswirkungen auf die Grundrechte und dieses Risiko gleicht dem Risiko der Schädigung oder den nachteiligen Auswirkungen, das bzw. die von den in Anhang III bereits genannten Hochrisiko-KI-Systemen ausgeht bzw. ausgehen, oder übersteigt diese.
Bei der Bewertung der Bedingung gemäß Absatz 1 Buchstabe b berücksichtigt die Kommission folgende Kriterien:
die Zweckbestimmung des KI-Systems;
das Ausmaß, in dem ein KI-System verwendet wird oder voraussichtlich verwendet werden wird;
die Art und den Umfang der vom KI-System verarbeiteten und verwendeten Daten, insbesondere die Frage, ob besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden;
das Ausmaß, in dem das KI-System autonom handelt, und die Möglichkeit, dass ein Mensch eine Entscheidung oder Empfehlungen, die zu einem potenziellen Schaden führen können, außer Kraft setzt;
das Ausmaß, in dem durch die Verwendung eines KI-Systems schon die Gesundheit und Sicherheit geschädigt wurden, es nachteilige Auswirkungen auf die Grundrechte gab oder z. B. nach Berichten oder dokumentierten Behauptungen, die den zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden, oder gegebenenfalls anderen Berichten Anlass zu erheblichen Bedenken hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadens oder solcher nachteiligen Auswirkungen besteht;
das potenzielle Ausmaß solcher Schäden oder nachteiligen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich ihrer Intensität und ihrer Eignung, mehrere Personen zu beeinträchtigen oder eine bestimmte Gruppe von Personen unverhältnismäßig stark zu beeinträchtigen;
das Ausmaß, in dem Personen, die potenziell geschädigt oder negative Auswirkungen erleiden werden, von dem von einem KI-System hervorgebrachten Ergebnis abhängen, weil es insbesondere aus praktischen oder rechtlichen Gründen nach vernünftigem Ermessen unmöglich ist, sich diesem Ergebnis zu entziehen;
das Ausmaß, in dem ein Machtungleichgewicht besteht oder in dem Personen, die potenziell geschädigt oder negative Auswirkungen erleiden werden, gegenüber dem Betreiber eines KI-Systems schutzbedürftig sind, insbesondere aufgrund von Status, Autorität, Wissen, wirtschaftlichen oder sozialen Umständen oder Alter;
das Ausmaß, in dem das mithilfe eines KI-Systems hervorgebrachte Ergebnis unter Berücksichtigung der verfügbaren technischen Lösungen für seine Korrektur oder Rückgängigmachung leicht zu korrigieren oder rückgängig zu machen ist, wobei Ergebnisse, die sich auf die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen negativ auswirken, nicht als leicht korrigierbar oder rückgängig zu machen gelten;
das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz des KI-Systems für Einzelpersonen, Gruppen oder die Gesellschaft im Allgemeinen, einschließlich möglicher Verbesserungen der Produktsicherheit, nützlich ist;
das Ausmaß, in dem bestehendes Unionsrecht Folgendes vorsieht:
wirksame Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die Risiken, die von einem KI-System ausgehen, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen;
wirksame Maßnahmen zur Vermeidung oder wesentlichen Verringerung dieser Risiken.
Die Kommission ist befugt, gemäß Artikel 97 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Liste in Anhang III zu erlassen, um Hochrisiko-KI-Systeme zu streichen, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen:
Das betreffende Hochrisiko-KI-System weist unter Berücksichtigung der in Absatz 2 aufgeführten Kriterien keine erheblichen Risiken mehr für die Grundrechte, Gesundheit oder Sicherheit auf;
durch die Streichung wird das allgemeine Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte im Rahmen des Unionsrechts nicht gesenkt.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Konformitätsbewertungsstelle
(En. conformity assessment body)
Definition
KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck
(En. general-purpose AI model)
Definition
Anbieter
(En. provider)
Definition
KI-System
(En. AI system)
Definition
Zweckbestimmung
(En. intended purpose)
Definition
Inverkehrbringen
(En. placing on the market)
Definition
besondere Kategorien personenbezogener Daten
(En. special categories of personal data)
Definition
Betreiber
(En. deployer)
Definition
Betriebsanleitungen
(En. instructions for use)
Definition
zuständige nationale Behörde
(En. national competent authority)
Definition
Marktüberwachungsbehörde
(En. market surveillance authority)
Definition
Risiko
(En. risk)
Definition
notifizierende Behörde
(En. notifying authority)